{"id":739,"date":"2026-02-01T01:03:35","date_gmt":"2026-02-01T00:03:35","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/fehlzeitenmanagement\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:43","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:43","slug":"fehlzeitenmanagement","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/fehlzeitenmanagement\/","title":{"rendered":"Fehlzeitenmanagement"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Fehlzeitenmanagement bezeichnet den systematischen Umgang mit arbeitsbezogenen Abwesenheiten. Es dient der strukturierten Erfassung und Auswertung fehlbedingter Zeitverluste im Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Fehlzeitenmanagement ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es umfasst die organisatorische Steuerung arbeitsvertraglich geschuldeter Arbeitsausf\u00e4lle innerhalb bestehender Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse. Fehlzeitenmanagement zielt auf die strukturierte Erfassung, Analyse und Auswertung von Abwesenheitszeiten w\u00e4hrend geschuldeter Arbeitszeit. Voraussetzung ist das Vorliegen tats\u00e4chlich eingetretener Fehlzeiten bei fortbestehender arbeitsrechtlicher Leistungspflicht des Arbeitnehmers. Die Erfassung erfolgt anhand objektiver Zeitdaten unabh\u00e4ngig von subjektiven Motiven oder individuellen Rechtfertigungsgr\u00fcnden. Erfasst werden Abwesenheiten, die arbeitsorganisatorisch als Nichterbringung der Arbeitsleistung gef\u00fchrt werden. Eine spezielle gesetzliche Verpflichtung zur Einf\u00fchrung besteht nicht. Fehlzeitenmanagement begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Anspruch auf arbeitsrechtliche Ma\u00dfnahmen oder Sanktionen. Es ist von dem Begriff Fehlzeiten abzugrenzen, der lediglich die Abwesenheitszeiten selbst beschreibt. In der Praxis unterst\u00fctzt Fehlzeitenmanagement Personalplanung, Kapazit\u00e4tssteuerung und arbeitsorganisatorische Entscheidungen im laufenden Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Fehlzeitenmanagement bezeichnet den systematischen Umgang mit arbeitsbezogenen Abwesenheiten. Es dient der strukturierten Erfassung und Auswertung fehlbedingter Zeitverluste im Arbeitsverh\u00e4ltnis. Definition Fehlzeitenmanagement ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es umfasst die organisatorische Steuerung arbeitsvertraglich geschuldeter Arbeitsausf\u00e4lle innerhalb bestehender Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse. Fehlzeitenmanagement zielt auf die strukturierte Erfassung, Analyse und Auswertung von Abwesenheitszeiten w\u00e4hrend geschuldeter Arbeitszeit. Voraussetzung ist das [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-739","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/739","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/739\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9454,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/739\/revisions\/9454"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=739"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=739"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=739"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}