{"id":741,"date":"2026-02-01T01:03:35","date_gmt":"2026-02-01T00:03:35","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/feiertagsarbeit\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:43","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:43","slug":"feiertagsarbeit","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/feiertagsarbeit\/","title":{"rendered":"Feiertagsarbeit"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Feiertagsarbeit bezeichnet die Besch\u00e4ftigung von Arbeitnehmern an gesetzlichen Feiertagen. Sie ist grunds\u00e4tzlich verboten und nur in gesetzlich geregelten Ausnahmef\u00e4llen zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Feiertagsarbeit ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die tats\u00e4chliche Besch\u00e4ftigung von Arbeitnehmern an gesetzlichen Feiertagen innerhalb des Zeitraums von 0 bis 24 Uhr. Feiertagsarbeit liegt vor, wenn Arbeitsleistung an einem gesetzlich festgelegten Feiertag am ma\u00dfgeblichen Arbeitsort erbracht wird. Voraussetzung ist, dass die T\u00e4tigkeit unter einen gesetzlich zugelassenen Ausnahmetatbestand f\u00e4llt oder beh\u00f6rdlich erlaubt ist. Die Zul\u00e4ssigkeit richtet sich insbesondere nach dem Arbeitszeitgesetz, vor allem \u00a7 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und \u00a7 10 ArbZG. Bei zul\u00e4ssiger Feiertagsarbeit besteht ein Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Ausgleichszeitr\u00e4ume. Ein Anspruch auf besondere Zuschl\u00e4ge entsteht nur bei arbeitsvertraglicher, tariflicher oder kollektivrechtlicher Regelung. Feiertagsarbeit begr\u00fcndet keinen gesetzlichen Anspruch auf zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung \u00fcber das regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsentgelt hinaus. Sie ist von der Entgeltfortzahlung an Feiertagen ohne Arbeitsleistung abzugrenzen. Feiertagsarbeit ist praxisrelevant f\u00fcr Dienstplangestaltung, Arbeitszeiterfassung und die Pr\u00fcfung gesetzlicher Besch\u00e4ftigungsverbote.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Feiertagsarbeit bezeichnet die Besch\u00e4ftigung von Arbeitnehmern an gesetzlichen Feiertagen. Sie ist grunds\u00e4tzlich verboten und nur in gesetzlich geregelten Ausnahmef\u00e4llen zul\u00e4ssig. Definition Feiertagsarbeit ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die tats\u00e4chliche Besch\u00e4ftigung von Arbeitnehmern an gesetzlichen Feiertagen innerhalb des Zeitraums von 0 bis 24 Uhr. Feiertagsarbeit liegt vor, wenn Arbeitsleistung an einem gesetzlich festgelegten [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-741","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/741","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/741\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9456,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/741\/revisions\/9456"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=741"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=741"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=741"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}