{"id":742,"date":"2026-02-01T01:03:35","date_gmt":"2026-02-01T00:03:35","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/feiertagszuschlag\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:43","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:43","slug":"feiertagszuschlag","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/feiertagszuschlag\/","title":{"rendered":"Feiertagszuschlag"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Der Feiertagszuschlag ist eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung f\u00fcr geleistete Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Er setzt eine besondere arbeitsrechtliche Grundlage voraus.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Feiertagszuschlag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine zus\u00e4tzliche finanzielle Leistung des Arbeitgebers f\u00fcr tats\u00e4chlich geleistete Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Der Feiertagszuschlag wird neben dem regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitsentgelt f\u00fcr Arbeitsstunden am Feiertag gew\u00e4hrt. Voraussetzung ist, dass Arbeitsleistung an einem gesetzlich festgelegten Feiertag am ma\u00dfgeblichen Arbeitsort erbracht wird. Die Entstehung des Anspruchs erfordert eine arbeitsvertragliche, tarifvertragliche oder kollektivrechtliche Regelung oder eine betriebliche \u00dcbung. Gesetzliche Feiertagsarbeit begr\u00fcndet f\u00fcr sich genommen keinen automatischen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag. Rechtsgrundlagen sind lediglich f\u00fcr steuerliche Beg\u00fcnstigungen relevant, insbesondere \u00a7 3b Einkommensteuergesetz (EStG). Der Feiertagszuschlag bleibt steuerfrei, soweit gesetzlich festgelegte H\u00f6chstgrenzen des Grundlohns eingehalten werden. Der Feiertagszuschlag begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung oder Ersatzruhetage. Er ist von der Entgeltfortzahlung an Feiertagen ohne Arbeitsleistung abzugrenzen. Der Feiertagszuschlag ist praxisrelevant f\u00fcr Verg\u00fctungsabrechnung, Zuschlagsberechnung und arbeitsvertragliche Gestaltung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Der Feiertagszuschlag ist eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung f\u00fcr geleistete Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Er setzt eine besondere arbeitsrechtliche Grundlage voraus. Definition Feiertagszuschlag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine zus\u00e4tzliche finanzielle Leistung des Arbeitgebers f\u00fcr tats\u00e4chlich geleistete Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Der Feiertagszuschlag wird neben dem regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitsentgelt f\u00fcr Arbeitsstunden am Feiertag gew\u00e4hrt. Voraussetzung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-742","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/742","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/742\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9457,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/742\/revisions\/9457"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=742"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=742"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=742"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}