{"id":75,"date":"2026-02-01T01:03:24","date_gmt":"2026-02-01T00:03:24","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/allgemeine-arbeitsbedingungen\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:20","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:20","slug":"allgemeine-arbeitsbedingungen","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/allgemeine-arbeitsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Arbeitsbedingungen"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Allgemeine Arbeitsbedingungen sind vorformulierte Vertragsregelungen im Arbeitsverh\u00e4ltnis. Sie unterliegen einer besonderen gesetzlichen Inhaltskontrolle.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Allgemeine Arbeitsbedingungen sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Allgemeine Arbeitsbedingungen bezeichnen vorformulierte Vertragsklauseln, die der Arbeitgeber f\u00fcr eine Vielzahl von Arbeitsverh\u00e4ltnissen verwendet. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass ihr Inhalt einseitig festgelegt und nicht individuell ausgehandelt ist. Allgemeine Arbeitsbedingungen liegen vor, wenn sie bei Vertragsschluss gestellt und dem Arbeitnehmer zur \u00dcbernahme vorgegeben sind. Ma\u00dfgeblich ist, dass die Klauseln typisierend auf mehrere Vertr\u00e4ge Anwendung finden sollen. Die rechtliche Beurteilung erfolgt nach den \u00a7\u00a7 305 bis 310 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch BGB. Allgemeine Arbeitsbedingungen sind unwirksam, soweit sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen oder nicht klar formuliert sind. Eine erg\u00e4nzende Vertragsauslegung findet bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln nicht statt. Allgemeine Arbeitsbedingungen sind von individuell ausgehandelten Vertragsabreden abzugrenzen, die der AGB-Kontrolle entzogen sind. In der Praxis pr\u00e4gen sie Inhalt, Reichweite und Durchsetzbarkeit arbeitsvertraglicher Rechte und Pflichten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Allgemeine Arbeitsbedingungen sind vorformulierte Vertragsregelungen im Arbeitsverh\u00e4ltnis. Sie unterliegen einer besonderen gesetzlichen Inhaltskontrolle. Definition Allgemeine Arbeitsbedingungen sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Allgemeine Arbeitsbedingungen bezeichnen vorformulierte Vertragsklauseln, die der Arbeitgeber f\u00fcr eine Vielzahl von Arbeitsverh\u00e4ltnissen verwendet. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass ihr Inhalt einseitig festgelegt und nicht individuell ausgehandelt ist. Allgemeine Arbeitsbedingungen liegen vor, wenn [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-75","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/75","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/75\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8778,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/75\/revisions\/8778"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=75"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=75"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=75"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}