{"id":755,"date":"2026-02-01T01:03:35","date_gmt":"2026-02-01T00:03:35","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/finanztransaktionssteuer\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:43","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:43","slug":"finanztransaktionssteuer","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/finanztransaktionssteuer\/","title":{"rendered":"Finanztransaktionssteuer"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Finanztransaktionssteuer erfasst bestimmte Ums\u00e4tze aus dem Handel mit Finanzinstrumenten. Sie kn\u00fcpft an einzelne Finanzgesch\u00e4fte an und belastet deren Ausf\u00fchrung steuerlich.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Die Finanztransaktionssteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff. Die Finanztransaktionssteuer bezeichnet eine Verkehrssteuer, die an den Abschluss bestimmter Finanzmarktgesch\u00e4fte ankn\u00fcpft. Sie erfasst entgeltliche Ums\u00e4tze aus dem Handel mit Finanzinstrumenten unabh\u00e4ngig vom wirtschaftlichen Erfolg der Transaktion. Die Finanztransaktionssteuer liegt vor, wenn ein steuerbarer Erwerbs- oder Ver\u00e4u\u00dferungsvorgang rechtlich wirksam ausgef\u00fchrt ist. Steuergegenstand sind insbesondere Gesch\u00e4fte mit Wertpapieren oder derivativen Finanzinstrumenten nach gesetzlicher Bestimmung. Die Erhebung setzt eine gesetzliche Grundlage voraus, die Steuergegenstand, Steuersatz und Steuerschuldner festlegt. In Deutschland ist die Finanztransaktionssteuer bislang nicht bundesgesetzlich eingef\u00fchrt. Sie ist von der Kapitalertragsteuer abzugrenzen, da diese an Ertr\u00e4ge und nicht an den Umsatz ankn\u00fcpft. Die Finanztransaktionssteuer besitzt praktische Relevanz f\u00fcr Marktteilnehmer, da sie Transaktionskosten und Marktliquidit\u00e4t beeinflussen kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Finanztransaktionssteuer erfasst bestimmte Ums\u00e4tze aus dem Handel mit Finanzinstrumenten. Sie kn\u00fcpft an einzelne Finanzgesch\u00e4fte an und belastet deren Ausf\u00fchrung steuerlich. Definition Die Finanztransaktionssteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff. Die Finanztransaktionssteuer bezeichnet eine Verkehrssteuer, die an den Abschluss bestimmter Finanzmarktgesch\u00e4fte ankn\u00fcpft. Sie erfasst entgeltliche Ums\u00e4tze aus dem Handel mit Finanzinstrumenten unabh\u00e4ngig vom wirtschaftlichen Erfolg [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-755","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/755","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/755\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9470,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/755\/revisions\/9470"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=755"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=755"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=755"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}