{"id":771,"date":"2026-02-01T01:03:35","date_gmt":"2026-02-01T00:03:35","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/forderungen-aus-lieferungen-und-leistungen\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:44","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:44","slug":"forderungen-aus-lieferungen-und-leistungen","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/forderungen-aus-lieferungen-und-leistungen\/","title":{"rendered":"Forderungen aus Lieferungen und Leistungen"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bezeichnen offene Zahlungsanspr\u00fcche aus erbrachten Leistungen. Sie entstehen bei Verkauf mit Zahlungsziel.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit betriebswirtschaftlicher Zuordnung im Rechnungswesen. Er bezeichnet Zahlungsanspr\u00fcche eines Unternehmens, die aus bereits erbrachten Lieferungen oder Leistungen resultieren. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen vor, wenn eine Ware geliefert oder eine Leistung erbracht und abgerechnet wurde. Voraussetzung ist, dass ein wirksames Vertragsverh\u00e4ltnis besteht und die Zahlungspflicht f\u00e4llig gestellt ist. Die Anspr\u00fcche bestehen bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung durch Zahlung oder rechtliches Erl\u00f6schen. Rechtsgrundlage f\u00fcr die bilanzielle Einordnung ist \u00a7 266 Handelsgesetzbuch (Handelsgesetzbuch \u2013 HGB). Der Begriff begr\u00fcndet keinen Anspruch auf tats\u00e4chliche Zahlung ohne bestehende Durchsetzbarkeit. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von sonstigen Forderungen abzugrenzen, die nicht aus Leistungsaustausch entstehen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Praxis relevant f\u00fcr Liquidit\u00e4tsplanung, Jahresabschluss und Forderungsmanagement.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bezeichnen offene Zahlungsanspr\u00fcche aus erbrachten Leistungen. Sie entstehen bei Verkauf mit Zahlungsziel. Definition Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit betriebswirtschaftlicher Zuordnung im Rechnungswesen. Er bezeichnet Zahlungsanspr\u00fcche eines Unternehmens, die aus bereits erbrachten Lieferungen oder Leistungen resultieren. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen vor, wenn [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-771","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/771","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/771\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9486,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/771\/revisions\/9486"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=771"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=771"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=771"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}