{"id":789,"date":"2026-02-01T01:03:35","date_gmt":"2026-02-01T00:03:35","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/freie-mitarbeit\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:44","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:44","slug":"freie-mitarbeit","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/freie-mitarbeit\/","title":{"rendered":"freie Mitarbeit"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die freie Mitarbeit bezeichnet eine selbstst\u00e4ndige Form der Leistungserbringung au\u00dferhalb eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Sie ist durch organisatorische Unabh\u00e4ngigkeit und fehlende pers\u00f6nliche Abh\u00e4ngigkeit gepr\u00e4gt.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Freie Mitarbeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen durch rechtlich selbstst\u00e4ndige Auftragnehmer f\u00fcr einen Auftraggeber. Die T\u00e4tigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass Zeit, Ort und Art der Leistung eigenverantwortlich bestimmt werden. Freie Mitarbeit liegt vor, wenn keine pers\u00f6nliche Abh\u00e4ngigkeit besteht und keine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation festgelegt ist. Ma\u00dfgeblich ist, dass keine Weisungsgebundenheit hinsichtlich Inhalt, Durchf\u00fchrung, Zeit oder Dauer der T\u00e4tigkeit besteht. Die rechtliche Einordnung erfolgt insbesondere nach \u00a7 7 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV). Der Begriff begr\u00fcndet keinen Anspruch auf arbeitsrechtlichen Schutz oder soziale Sicherungssysteme. Freie Mitarbeit ist von einem Arbeitsverh\u00e4ltnis abzugrenzen, das durch pers\u00f6nliche Abh\u00e4ngigkeit und Weisungsunterworfenheit gepr\u00e4gt ist. Bei der freien Mitarbeit ist stets die tats\u00e4chliche Durchf\u00fchrung des Vertragsverh\u00e4ltnisses entscheidend. Die Einordnung besitzt hohe Praxisrelevanz f\u00fcr sozialversicherungsrechtliche Pr\u00fcfungen und haftungsrechtliche Risiken.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die freie Mitarbeit bezeichnet eine selbstst\u00e4ndige Form der Leistungserbringung au\u00dferhalb eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Sie ist durch organisatorische Unabh\u00e4ngigkeit und fehlende pers\u00f6nliche Abh\u00e4ngigkeit gepr\u00e4gt. Definition Freie Mitarbeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen durch rechtlich selbstst\u00e4ndige Auftragnehmer f\u00fcr einen Auftraggeber. Die T\u00e4tigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass Zeit, Ort und Art [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-789","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/789","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/789\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9505,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/789\/revisions\/9505"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=789"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=789"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=789"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}