{"id":791,"date":"2026-02-01T01:03:35","date_gmt":"2026-02-01T00:03:35","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/freistellung-von-betriebsratsmitgliedern\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:44","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:44","slug":"freistellung-von-betriebsratsmitgliedern","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/freistellung-von-betriebsratsmitgliedern\/","title":{"rendered":"Freistellung von Betriebsratsmitgliedern"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern regelt die Entbindung von der Arbeitspflicht zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben. Sie erfolgt unter Fortzahlung der Verg\u00fctung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Freistellung von Betriebsratsmitgliedern ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet die gesetzlich vorgesehene Entbindung gew\u00e4hlter Betriebsratsmitglieder von ihrer arbeitsvertraglichen T\u00e4tigkeit zur Aus\u00fcbung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben. Sie liegt vor, wenn Betriebsratsarbeit w\u00e4hrend der Arbeitszeit rechtlich Vorrang vor der vertraglichen Arbeitspflicht hat. Die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern setzt voraus, dass Umfang oder Art des Betriebs die Wahrnehmung der Aufgaben erfordern. Sie erfolgt entweder vollst\u00e4ndig oder anlassbezogen abh\u00e4ngig von der gesetzlichen Ausgestaltung. Rechtsgrundlagen sind \u00a7 37 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und \u00a7 38 BetrVG. Die Verg\u00fctungspflicht des Arbeitgebers bleibt w\u00e4hrend der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern unver\u00e4ndert bestehen. Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der ausgefallenen Arbeitszeit besteht nicht. Die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern ist von allgemeinen individualarbeitsrechtlichen Freistellungen ohne Mandatsbezug abzugrenzen. Sie hat erhebliche Praxisrelevanz f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit der betrieblichen Mitbestimmung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern regelt die Entbindung von der Arbeitspflicht zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben. Sie erfolgt unter Fortzahlung der Verg\u00fctung. Definition Freistellung von Betriebsratsmitgliedern ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet die gesetzlich vorgesehene Entbindung gew\u00e4hlter Betriebsratsmitglieder von ihrer arbeitsvertraglichen T\u00e4tigkeit zur Aus\u00fcbung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben. Sie liegt vor, wenn Betriebsratsarbeit w\u00e4hrend der Arbeitszeit rechtlich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-791","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/791","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/791\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9507,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/791\/revisions\/9507"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=791"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=791"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=791"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}