{"id":792,"date":"2026-02-01T01:03:35","date_gmt":"2026-02-01T00:03:35","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/freistellung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:44","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:44","slug":"freistellung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/freistellung\/","title":{"rendered":"Freistellung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Freistellung bezeichnet die vor\u00fcbergehende oder dauerhafte Entbindung von der Arbeitspflicht. Sie erfolgt einseitig oder einvernehmlich unter Fortbestand des Arbeitsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Freistellung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Entbindung eines Arbeitnehmers von der vertraglichen Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung. Sie liegt vor, wenn die Arbeitspflicht ganz oder teilweise ruht, w\u00e4hrend das Arbeitsverh\u00e4ltnis rechtlich fortbesteht. Freistellung setzt voraus, dass der Arbeitgeber sie einseitig anordnet oder beide Vertragsparteien sie verbindlich vereinbaren. Sie kann entgeltlich oder unentgeltlich ausgestaltet sein, abh\u00e4ngig von Rechtsgrundlage und vertraglicher Regelung. Bei einseitiger Anordnung erfolgt die Freistellung regelm\u00e4\u00dfig unter Fortzahlung der Verg\u00fctung. Ma\u00dfgeblich ist, dass kein tats\u00e4chlicher Arbeitseinsatz geschuldet wird und der Besch\u00e4ftigungsanspruch suspendiert ist. Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus \u00a7 611a B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) und spezialgesetzlichen Anspruchsnormen. Eine Freistellung begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Anspruch auf Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Sie ist von der K\u00fcndigung abzugrenzen, die auf die rechtliche Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses gerichtet ist. Die Freistellung hat praktische Bedeutung bei K\u00fcndigungen, Schutzrechten und vor\u00fcbergehenden pers\u00f6nlichen Verhinderungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Freistellung bezeichnet die vor\u00fcbergehende oder dauerhafte Entbindung von der Arbeitspflicht. Sie erfolgt einseitig oder einvernehmlich unter Fortbestand des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Definition Freistellung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Entbindung eines Arbeitnehmers von der vertraglichen Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung. Sie liegt vor, wenn die Arbeitspflicht ganz oder teilweise ruht, w\u00e4hrend das Arbeitsverh\u00e4ltnis [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-792","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/792","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/792\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9508,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/792\/revisions\/9508"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=792"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=792"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=792"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}