{"id":795,"date":"2026-02-01T01:03:36","date_gmt":"2026-02-01T00:03:36","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/freiwilligkeitsvorbehalt\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:44","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:44","slug":"freiwilligkeitsvorbehalt","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/freiwilligkeitsvorbehalt\/","title":{"rendered":"Freiwilligkeitsvorbehalt"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Der Freiwilligkeitsvorbehalt dient dem Ausschluss k\u00fcnftiger Anspr\u00fcche auf bestimmte Arbeitgeberleistungen. Er wirkt nur, wenn er klar formuliert und rechtlich zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Freiwilligkeitsvorbehalt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Erkl\u00e4rung des Arbeitgebers, durch die ein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen ausgeschlossen wird. Der Freiwilligkeitsvorbehalt betrifft regelm\u00e4\u00dfig zus\u00e4tzliche Leistungen neben dem laufenden Arbeitsentgelt ohne synallagmatischen Charakter. Er liegt vor, wenn eindeutig festgelegt ist, dass die Leistung ohne Bindungswillen erfolgt. Die Wirksamkeit setzt voraus, dass der Vorbehalt transparent, klar und widerspruchsfrei formuliert ist. Rechtsgrundlage ist \u00a7 307 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB), der die Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Klauseln regelt. Der Freiwilligkeitsvorbehalt begr\u00fcndet keinen Anspruch auf die Leistung f\u00fcr vergangene oder zuk\u00fcnftige Bezugszeitr\u00e4ume. Er ist von einem Widerrufsvorbehalt abzugrenzen, der einen bestehenden Anspruch voraussetzt. Der Freiwilligkeitsvorbehalt ist praxisrelevant zur Vermeidung des Entstehens betrieblicher \u00dcbung bei Sonderzahlungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Der Freiwilligkeitsvorbehalt dient dem Ausschluss k\u00fcnftiger Anspr\u00fcche auf bestimmte Arbeitgeberleistungen. Er wirkt nur, wenn er klar formuliert und rechtlich zul\u00e4ssig ist. Definition Freiwilligkeitsvorbehalt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Erkl\u00e4rung des Arbeitgebers, durch die ein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen ausgeschlossen wird. Der Freiwilligkeitsvorbehalt betrifft regelm\u00e4\u00dfig zus\u00e4tzliche Leistungen neben dem laufenden Arbeitsentgelt ohne [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-795","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/795","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/795\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9511,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/795\/revisions\/9511"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=795"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=795"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=795"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}