{"id":796,"date":"2026-02-01T01:03:36","date_gmt":"2026-02-01T00:03:36","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/freizeichnungsklausel\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:44","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:44","slug":"freizeichnungsklausel","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/freizeichnungsklausel\/","title":{"rendered":"Freizeichnungsklausel"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Freizeichnungsklausel dient der Begrenzung oder dem Ausschluss vertraglicher Haftung. Sie wird regelm\u00e4\u00dfig in vorformulierten Vertragsbedingungen verwendet.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Freizeichnungsklausel ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine vertragliche Regelung, durch die eine Partei ihre Haftung ganz oder teilweise ausschlie\u00dft. Die Freizeichnungsklausel erfasst typischerweise Schadensersatz-, Gew\u00e4hrleistungs- oder Bindungsfolgen aus bestimmten Pflichtverletzungen. Sie liegt vor, wenn der Ausschluss oder die Einschr\u00e4nkung von Verantwortlichkeit eindeutig und vorab festgelegt ist. Die Verwendung setzt voraus, dass Inhalt, Reichweite und Voraussetzungen der Haftungsbegrenzung klar bestimmt sind. In Arbeits- und Dienstvertr\u00e4gen unterliegt die Freizeichnungsklausel der Kontrolle vorformulierter Vertragsbedingungen. Rechtsgrundlage ist \u00a7 307 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB), der unangemessene Benachteiligungen verbietet. Die Freizeichnungsklausel ist unwirksam, soweit zwingende Haftungstatbest\u00e4nde oder Kardinalpflichten betroffen sind. Sie ist von einer blo\u00dfen Haftungsbegrenzung abzugrenzen, die einen Anspruch dem Grunde nach bestehen l\u00e4sst. Die Freizeichnungsklausel hat praktische Bedeutung f\u00fcr die Risikoverteilung bei vertraglichen Leistungsbeziehungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Freizeichnungsklausel dient der Begrenzung oder dem Ausschluss vertraglicher Haftung. Sie wird regelm\u00e4\u00dfig in vorformulierten Vertragsbedingungen verwendet. Definition Freizeichnungsklausel ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine vertragliche Regelung, durch die eine Partei ihre Haftung ganz oder teilweise ausschlie\u00dft. Die Freizeichnungsklausel erfasst typischerweise Schadensersatz-, Gew\u00e4hrleistungs- oder Bindungsfolgen aus bestimmten Pflichtverletzungen. Sie liegt vor, wenn [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-796","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/796","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/796\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9512,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/796\/revisions\/9512"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=796"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=796"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=796"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}