{"id":797,"date":"2026-02-01T01:03:36","date_gmt":"2026-02-01T00:03:36","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/freizeitausgleich\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:44","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:44","slug":"freizeitausgleich","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/freizeitausgleich\/","title":{"rendered":"Freizeitausgleich"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Freizeitausgleich erm\u00f6glicht den Ausgleich geleisteter Mehrarbeit durch bezahlte Freizeit. Er wirkt innerhalb bestehender arbeitszeitrechtlicher Regelungen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Freizeitausgleich ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff zur zeitlichen Kompensation geleisteter Mehrarbeit im Arbeitsverh\u00e4ltnis. Er bezeichnet den Ausgleich angeordneter oder gebilligter Mehrarbeit durch bezahlte Freizeit statt Verg\u00fctung. Der Anspruch besteht, wenn Arbeitszeit \u00fcber die geschuldete regelm\u00e4\u00dfige Arbeitszeit hinaus erbracht ist. Voraussetzung ist, dass Umfang und Zeitpunkt des Ausgleichs arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder kollektivrechtlich festgelegt sind. Rechtsgrundlage ist \u00a7 612 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit arbeitszeitrechtlichen Regelungen. Freizeitausgleich begr\u00fcndet keinen zus\u00e4tzlichen Urlaubsanspruch und ersetzt keine Erholungszeit im Sinne des Urlaubsrechts. Er ist von Gleitzeit abzugrenzen, bei der Schwankungen innerhalb eines Arbeitszeitrahmens ausgeglichen werden. Der Freizeitausgleich kann vom Arbeitgeber angeordnet werden, soweit keine Verg\u00fctungspflicht vereinbart ist. Der Anspruch unterliegt tariflichen, vertraglichen oder gesetzlichen Ausschlussfristen und kann vollst\u00e4ndig verfallen. Freizeitausgleich ist in der Praxis relevant f\u00fcr Arbeitszeitkonten und den Abbau von \u00dcberstunden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Freizeitausgleich erm\u00f6glicht den Ausgleich geleisteter Mehrarbeit durch bezahlte Freizeit. Er wirkt innerhalb bestehender arbeitszeitrechtlicher Regelungen. Definition Freizeitausgleich ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff zur zeitlichen Kompensation geleisteter Mehrarbeit im Arbeitsverh\u00e4ltnis. Er bezeichnet den Ausgleich angeordneter oder gebilligter Mehrarbeit durch bezahlte Freizeit statt Verg\u00fctung. Der Anspruch besteht, wenn Arbeitszeit \u00fcber die geschuldete regelm\u00e4\u00dfige Arbeitszeit hinaus erbracht [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-797","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/797","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/797\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9513,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/797\/revisions\/9513"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=797"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=797"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=797"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}