{"id":803,"date":"2026-02-01T01:03:36","date_gmt":"2026-02-01T00:03:36","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/fristlose-kuendigung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:45","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:45","slug":"fristlose-kuendigung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/fristlose-kuendigung\/","title":{"rendered":"Fristlose K\u00fcndigung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Fristlose K\u00fcndigung beendet ein Arbeitsverh\u00e4ltnis sofort ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist. Sie wirkt mit Zugang der Erkl\u00e4rung und f\u00fchrt unmittelbar zur Beendigung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Fristlose K\u00fcndigung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur sofortigen Beendigung eines bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Sie beendet das Arbeitsverh\u00e4ltnis ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist mit Zugang der Erkl\u00e4rung. Die Fristlose K\u00fcndigung liegt vor, wenn ein wichtiger Grund die Fortsetzung unzumutbar macht. Der Sachverhalt ist festgelegt, zeitnah bewertet und innerhalb der gesetzlichen Erkl\u00e4rungsfrist geltend gemacht. Die Bewertung erfolgt unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde des Einzelfalls und einer umfassenden Interessenabw\u00e4gung. Mildere Mittel m\u00fcssen objektiv ausgeschlossen sein und d\u00fcrfen nicht gleich geeignet erscheinen. Der K\u00fcndigungsberechtigte handelt fristgebunden und erkl\u00e4rt die Beendigung unverz\u00fcglich nach Kenntniserlangung des Sachverhalts. Rechtsgrundlage der Fristlosen K\u00fcndigung ist \u00a7 626 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) ma\u00dfgeblich allein. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung dieses Instruments besteht im bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnis generell. Die Fristlose K\u00fcndigung unterscheidet sich von der au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung mit Auslauffrist durch den sofortigen Beendigungszeitpunkt. Sie hat erhebliche Bedeutung f\u00fcr die arbeitsrechtliche Beurteilung schwerwiegender Vertragsst\u00f6rungen im Betrieb.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Fristlose K\u00fcndigung beendet ein Arbeitsverh\u00e4ltnis sofort ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist. Sie wirkt mit Zugang der Erkl\u00e4rung und f\u00fchrt unmittelbar zur Beendigung. Definition Fristlose K\u00fcndigung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur sofortigen Beendigung eines bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Sie beendet das Arbeitsverh\u00e4ltnis ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist mit Zugang der Erkl\u00e4rung. Die Fristlose K\u00fcndigung liegt vor, wenn [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-803","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/803","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/803\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9519,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/803\/revisions\/9519"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=803"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=803"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=803"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}