{"id":804,"date":"2026-02-01T01:03:36","date_gmt":"2026-02-01T00:03:36","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/fuehrung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:45","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:45","slug":"fuehrung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/fuehrung\/","title":{"rendered":"F\u00fchrung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>F\u00fchrung bezeichnet die zielgerichtete Einflussnahme auf Menschen innerhalb organisatorischer Strukturen. Sie steuert Verhalten und Zusammenarbeit zur Erreichung festgelegter Ziele.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>F\u00fchrung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung zielgerichteter Einflussnahme innerhalb betrieblicher Organisationsstrukturen. Sie umfasst das bewusste Lenken, Koordinieren und Steuern von Personen zur Erreichung festgelegter Aufgaben. F\u00fchrung liegt vor, wenn Aufgabenverteilung, Entscheidungsbefugnisse und Weisungsrechte funktional festgelegt sind. Die Einflussnahme erfolgt innerhalb bestehender Hierarchien unter Nutzung formeller oder faktischer \u00dcberordnungspositionen. F\u00fchrung setzt eine organisatorische Zuordnung voraus und ist nicht auf eine bestimmte Person beschr\u00e4nkt. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Direktionsrecht nach \u00a7 106 Gewerbeordnung (GewO) sowie arbeitsvertraglichen Regelungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aus\u00fcbung von F\u00fchrung besteht unabh\u00e4ngig von der jeweiligen Stellung nicht. F\u00fchrung ist von Management durch den Schwerpunkt auf personalbezogene Einflussnahme abzugrenzen. F\u00fchrung ist in der betrieblichen Praxis ma\u00dfgeblich f\u00fcr Zusammenarbeit, Aufgabensteuerung und Verantwortungszuweisung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze F\u00fchrung bezeichnet die zielgerichtete Einflussnahme auf Menschen innerhalb organisatorischer Strukturen. Sie steuert Verhalten und Zusammenarbeit zur Erreichung festgelegter Ziele. Definition F\u00fchrung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung zielgerichteter Einflussnahme innerhalb betrieblicher Organisationsstrukturen. Sie umfasst das bewusste Lenken, Koordinieren und Steuern von Personen zur Erreichung festgelegter Aufgaben. F\u00fchrung liegt vor, wenn Aufgabenverteilung, Entscheidungsbefugnisse und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-804","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/804","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/804\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9520,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/804\/revisions\/9520"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=804"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=804"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=804"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}