{"id":818,"date":"2026-02-01T01:03:36","date_gmt":"2026-02-01T00:03:36","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/fusion\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:45","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:45","slug":"fusion","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/fusion\/","title":{"rendered":"Fusion"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Fusion bezeichnet den rechtlichen Zusammenschluss bislang selbst\u00e4ndiger Unternehmen zu einer Einheit. Sie ver\u00e4ndert Eigentums-, Organisations- und Haftungsstrukturen grundlegend.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Fusion ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff f\u00fcr den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zu einer einheitlichen Rechtstr\u00e4gerschaft. Die Fusion bewirkt den \u00dcbergang von Verm\u00f6gen, Rechten und Pflichten auf einen oder mehrere Rechtstr\u00e4ger. Sie liegt vor, wenn rechtlich selbst\u00e4ndige Unternehmen ihre Eigenst\u00e4ndigkeit vollst\u00e4ndig aufgeben und strukturell vereinigt sind. Voraussetzung ist eine formwirksame Verschmelzungsma\u00dfnahme, die Aufnahme oder Neubildung nach gesetzlich vorgesehenen Verfahren festlegt. Rechtsgrundlage ist das Umwandlungsgesetz UmwG, erg\u00e4nzt durch die Fusionskontrolle nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen GWB. Die Fusion unterliegt beh\u00f6rdlicher Kontrolle, sofern wettbewerbliche Schwellenwerte erreicht oder marktbeherrschende Wirkungen zu erwarten sind. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchf\u00fchrung einer solchen Ma\u00dfnahme besteht f\u00fcr Unternehmen nicht. Sie ist vom Betriebs\u00fcbergang abzugrenzen, bei dem Rechtstr\u00e4geridentit\u00e4t fortbesteht und lediglich organisatorische Zuordnung wechselt. Arbeitsverh\u00e4ltnisse gehen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge grunds\u00e4tzlich mit allen Rechten und Pflichten \u00fcber. Die Fusion beeinflusst Mitbestimmung, Unternehmensstruktur und kollektive Beteiligungsrechte dauerhaft und strukturpr\u00e4gend im betrieblichen Kontext.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Fusion bezeichnet den rechtlichen Zusammenschluss bislang selbst\u00e4ndiger Unternehmen zu einer Einheit. Sie ver\u00e4ndert Eigentums-, Organisations- und Haftungsstrukturen grundlegend. Definition Fusion ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff f\u00fcr den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zu einer einheitlichen Rechtstr\u00e4gerschaft. Die Fusion bewirkt den \u00dcbergang von Verm\u00f6gen, Rechten und Pflichten auf einen oder mehrere Rechtstr\u00e4ger. Sie liegt vor, wenn rechtlich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-818","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/818","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/818\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9534,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/818\/revisions\/9534"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=818"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=818"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=818"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}