{"id":835,"date":"2026-02-01T01:03:36","date_gmt":"2026-02-01T00:03:36","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/geldfaelschung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:46","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:46","slug":"geldfaelschung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/geldfaelschung\/","title":{"rendered":"Geldf\u00e4lschung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Geldf\u00e4lschung bezeichnet das vors\u00e4tzliche Herstellen oder Ver\u00e4ndern von Geld zur T\u00e4uschung im Zahlungsverkehr. Sie ist als schwere Straftat gesetzlich sanktioniert.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Geldf\u00e4lschung ist ein strafrechtlicher Begriff. Geldf\u00e4lschung bezeichnet das Nachmachen oder Verf\u00e4lschen von gesetzlichem Zahlungsmittel mit T\u00e4uschungsabsicht. Erfasst ist auch das Verschaffen, Feilhalten oder Inverkehrbringen von unechtem Geld. Geldf\u00e4lschung liegt vor, wenn der Anschein der Echtheit oder eines h\u00f6heren Wertes hervorgerufen wird. Voraussetzung ist die objektive Eignung, im Rechtsverkehr als echtes Geld verwendet zu werden. Die Handlung muss auf die sp\u00e4tere Verwendung im Zahlungsverkehr gerichtet sein. Rechtsgrundlage ist \u00a7 146 Strafgesetzbuch (StGB). Geldf\u00e4lschung erfordert keine tats\u00e4chliche Annahme des falschen Geldes durch Dritte. Abzugrenzen ist sie von blo\u00dfen Nachbildungen ohne T\u00e4uschungs- oder Verkehrszweck. In der Praxis sch\u00fctzt Geldf\u00e4lschung die Funktionsf\u00e4higkeit und das Vertrauen in den staatlichen Geldumlauf.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Geldf\u00e4lschung bezeichnet das vors\u00e4tzliche Herstellen oder Ver\u00e4ndern von Geld zur T\u00e4uschung im Zahlungsverkehr. Sie ist als schwere Straftat gesetzlich sanktioniert. Definition Geldf\u00e4lschung ist ein strafrechtlicher Begriff. Geldf\u00e4lschung bezeichnet das Nachmachen oder Verf\u00e4lschen von gesetzlichem Zahlungsmittel mit T\u00e4uschungsabsicht. Erfasst ist auch das Verschaffen, Feilhalten oder Inverkehrbringen von unechtem Geld. Geldf\u00e4lschung liegt vor, wenn der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-835","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/835","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/835\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9551,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/835\/revisions\/9551"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=835"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=835"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=835"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}