{"id":838,"date":"2026-02-01T01:03:36","date_gmt":"2026-02-01T00:03:36","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/geldwerter-vorteil\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:46","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:46","slug":"geldwerter-vorteil","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/geldwerter-vorteil\/","title":{"rendered":"Geldwerter Vorteil"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Geldwerter Vorteil bezeichnet zus\u00e4tzliche Leistungen des Arbeitgebers mit wirtschaftlichem Wert au\u00dferhalb des Barlohns. Er wird dem Arbeitsentgelt zugerechnet und kann steuer- und beitragsrechtlich relevant sein.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Geldwerter Vorteil ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet jede vom Arbeitgeber gew\u00e4hrte Leistung mit objektivem wirtschaftlichem Wert f\u00fcr den Arbeitnehmer. Die Leistung tritt anstelle von oder zus\u00e4tzlich zu Geldlohn und erh\u00f6ht die individuelle Verg\u00fctung. Geldwerter Vorteil liegt vor, wenn eine Sachleistung oder Nutzungsm\u00f6glichkeit im Arbeitsverh\u00e4ltnis festgelegt ist. Unerheblich ist, ob die Leistung freiwillig, vertraglich oder kollektivrechtlich einger\u00e4umt wurde. Ma\u00dfgeblich ist allein der objektive Vorteil im Zusammenhang mit der Besch\u00e4ftigung. Geldwerter Vorteil unterliegt grunds\u00e4tzlich der steuerlichen Bewertung nach \u00a7 8 Einkommensteuergesetz EStG. Steuerbefreiungen oder Pauschalierungen ergeben sich funktional aus \u00a7 3 EStG. Die Bewertung erfolgt nach dem \u00fcblichen Endpreis oder gesetzlich bestimmten Bewertungsma\u00dfst\u00e4ben. Ein geldwerter Vorteil begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Auszahlung eines Geldbetrags. Er ist vom reinen Aufwendungsersatz abzugrenzen, sofern kein wirtschaftlicher Mehrwert verbleibt. Die Einordnung ist relevant f\u00fcr Lohnabrechnung, Steuerabzug und sozialversicherungsrechtliche Beitragspflichten im Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Geldwerter Vorteil bezeichnet zus\u00e4tzliche Leistungen des Arbeitgebers mit wirtschaftlichem Wert au\u00dferhalb des Barlohns. Er wird dem Arbeitsentgelt zugerechnet und kann steuer- und beitragsrechtlich relevant sein. Definition Geldwerter Vorteil ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet jede vom Arbeitgeber gew\u00e4hrte Leistung mit objektivem wirtschaftlichem Wert f\u00fcr den Arbeitnehmer. Die Leistung tritt anstelle von oder zus\u00e4tzlich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-838","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/838","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/838\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9554,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/838\/revisions\/9554"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=838"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=838"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=838"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}