{"id":840,"date":"2026-02-01T01:03:36","date_gmt":"2026-02-01T00:03:36","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/gemeinkosten\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:46","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:46","slug":"gemeinkosten","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/gemeinkosten\/","title":{"rendered":"Gemeinkosten"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Gemeinkosten bezeichnen Kosten, die keinem einzelnen Produkt oder Auftrag unmittelbar zugerechnet werden k\u00f6nnen. Sie entstehen gemeinschaftlich und werden rechnerisch auf Kostentr\u00e4ger verteilt.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Gemeinkosten ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Er bezeichnet Kosten, die nicht direkt einem einzelnen Kostentr\u00e4ger verursachungsgerecht zugeordnet werden k\u00f6nnen. Gemeinkosten entstehen regelm\u00e4\u00dfig f\u00fcr mehrere Produkte, Leistungen oder Organisationseinheiten gleichzeitig im betrieblichen Leistungsprozess. Sie liegen vor, wenn eine unmittelbare Einzelzurechnung wirtschaftlich oder technisch nicht m\u00f6glich ist. Die Zurechnung erfolgt mittelbar \u00fcber Kostenstellen und rechnerische Verteilungsschl\u00fcssel innerhalb der Kostenrechnung. Ma\u00dfgeblich ist die fehlende direkte Zurechenbarkeit, nicht die Art oder H\u00f6he der Kosten. Gemeinkosten werden typischerweise im Rahmen der Zuschlagskalkulation oder Kostenstellenrechnung weiterverrechnet. Handelsrechtlich ist \u00a7 255 Absatz 2 Satz 2 Handelsgesetzbuch HGB f\u00fcr die Einbeziehung bestimmter Kosten relevant. Eine gesetzliche Verpflichtung zur vollst\u00e4ndigen Umlage s\u00e4mtlicher Gemeinkosten besteht nicht. Gemeinkosten sind von Einzelkosten abzugrenzen, die einem Kostentr\u00e4ger unmittelbar zugerechnet werden k\u00f6nnen. In der Praxis beeinflussen Gemeinkosten die Kalkulation, Ergebnisermittlung und interne Steuerung betrieblicher Leistungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Gemeinkosten bezeichnen Kosten, die keinem einzelnen Produkt oder Auftrag unmittelbar zugerechnet werden k\u00f6nnen. Sie entstehen gemeinschaftlich und werden rechnerisch auf Kostentr\u00e4ger verteilt. Definition Gemeinkosten ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Er bezeichnet Kosten, die nicht direkt einem einzelnen Kostentr\u00e4ger verursachungsgerecht zugeordnet werden k\u00f6nnen. Gemeinkosten entstehen regelm\u00e4\u00dfig f\u00fcr mehrere Produkte, Leistungen oder Organisationseinheiten gleichzeitig im betrieblichen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-840","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/840","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/840\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9556,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/840\/revisions\/9556"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=840"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=840"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=840"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}