{"id":843,"date":"2026-02-01T01:03:36","date_gmt":"2026-02-01T00:03:36","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/generalstreik\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:46","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:46","slug":"generalstreik","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/generalstreik\/","title":{"rendered":"Generalstreik"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Der Generalstreik bezeichnet einen umfassenden Arbeitskampf mit gesamtwirtschaftlicher Wirkung. Er dient regelm\u00e4\u00dfig der Durchsetzung \u00fcberbetrieblicher, h\u00e4ufig politischer Zielsetzungen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Generalstreik ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der eine kollektive Form des Arbeitskampfes beschreibt. Er bezeichnet die zeitgleiche Arbeitsniederlegung aller oder eines \u00fcberwiegenden Teils der Arbeitnehmer einer Volkswirtschaft. Der Generalstreik zielt auf die Lahmlegung zentraler wirtschaftlicher Funktionen durch umfassenden Entzug der Arbeitsleistung. Tatbestandlich ist festgelegt, dass die Arbeitsniederlegung nicht auf einen einzelnen Betrieb begrenzt ist. Vorausgesetzt ist eine koordinierte Aktion, die branchen\u00fcbergreifend organisiert und auf gesamtgesellschaftliche Wirkung ausgerichtet ist. Der Generalstreik dient typischerweise der Durchsetzung politischer oder staatspolitischer Forderungen au\u00dferhalb tariflicher Regelungsgegenst\u00e4nde. Als Rechtsrahmen ist Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz, GG, funktional ber\u00fchrt. Der Generalstreik ist nicht vom verfassungsrechtlich gesch\u00fctzten Koalitionsstreik umfasst. Abzugrenzen ist der Generalstreik vom tariflich zul\u00e4ssigen Streik zur Durchsetzung konkreter Arbeitsbedingungen. Die Einordnung ist praxisrelevant f\u00fcr die rechtliche Bewertung kollektiver Arbeitsniederlegungen und deren arbeitsrechtliche Folgen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Der Generalstreik bezeichnet einen umfassenden Arbeitskampf mit gesamtwirtschaftlicher Wirkung. Er dient regelm\u00e4\u00dfig der Durchsetzung \u00fcberbetrieblicher, h\u00e4ufig politischer Zielsetzungen. Definition Generalstreik ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der eine kollektive Form des Arbeitskampfes beschreibt. Er bezeichnet die zeitgleiche Arbeitsniederlegung aller oder eines \u00fcberwiegenden Teils der Arbeitnehmer einer Volkswirtschaft. Der Generalstreik zielt auf die Lahmlegung zentraler wirtschaftlicher [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-843","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/843","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/843\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9559,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/843\/revisions\/9559"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=843"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=843"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=843"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}