{"id":860,"date":"2026-02-01T01:03:37","date_gmt":"2026-02-01T00:03:37","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/gesamtkostenverfahren\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:46","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:46","slug":"gesamtkostenverfahren","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/gesamtkostenverfahren\/","title":{"rendered":"Gesamtkostenverfahren"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Das Gesamtkostenverfahren ist eine Darstellungsform der Erfolgsrechnung. Es stellt s\u00e4mtliche periodischen Aufwendungen den gesamten Ertr\u00e4gen eines Gesch\u00e4ftsjahres gegen\u00fcber.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Das Gesamtkostenverfahren ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Es bezeichnet eine Methode der Gewinn- und Verlustrechnung mit periodenbezogener Gegen\u00fcberstellung s\u00e4mtlicher Ertr\u00e4ge und Aufwendungen. Beim Gesamtkostenverfahren werden alle im Gesch\u00e4ftsjahr angefallenen Aufwendungen den gesamten Periodenertr\u00e4gen gegen\u00fcbergestellt. Zus\u00e4tzlich werden Bestandsver\u00e4nderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie aktivierte Eigenleistungen einbezogen. Voraussetzung f\u00fcr das Gesamtkostenverfahren ist die vollst\u00e4ndige periodische Erfassung aller Kostenarten unabh\u00e4ngig vom tats\u00e4chlichen Absatz. Ma\u00dfgeblich ist die Abbildung der Gesamtleistung eines Unternehmens innerhalb einer Abrechnungsperiode. Die rechtliche Ausgestaltung ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch, Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere \u00a7 275 Absatz 2 HGB. Das Gesamtkostenverfahren begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Anspruch auf eine bestimmte Ergebnisdarstellung au\u00dferhalb gesetzlicher Vorgaben. Es ist vom Umsatzkostenverfahren abzugrenzen, bei dem ausschlie\u00dflich absatzbezogene Aufwendungen ber\u00fccksichtigt werden. In der Praxis dient die Methode der strukturierten Darstellung der Gesamtleistung und des Betriebsergebnisses.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Das Gesamtkostenverfahren ist eine Darstellungsform der Erfolgsrechnung. Es stellt s\u00e4mtliche periodischen Aufwendungen den gesamten Ertr\u00e4gen eines Gesch\u00e4ftsjahres gegen\u00fcber. Definition Das Gesamtkostenverfahren ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Es bezeichnet eine Methode der Gewinn- und Verlustrechnung mit periodenbezogener Gegen\u00fcberstellung s\u00e4mtlicher Ertr\u00e4ge und Aufwendungen. Beim Gesamtkostenverfahren werden alle im Gesch\u00e4ftsjahr angefallenen Aufwendungen den gesamten Periodenertr\u00e4gen gegen\u00fcbergestellt. Zus\u00e4tzlich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-860","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/860","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/860\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9576,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/860\/revisions\/9576"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=860"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=860"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=860"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}