{"id":861,"date":"2026-02-01T01:03:37","date_gmt":"2026-02-01T00:03:37","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/gesamtzusage\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:46","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:46","slug":"gesamtzusage","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/gesamtzusage\/","title":{"rendered":"Gesamtzusage"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Gesamtzusage ist eine einseitige Leistungszusage des Arbeitgebers gegen\u00fcber Arbeitnehmern. Sie wirkt unmittelbar auf die Arbeitsverh\u00e4ltnisse der beg\u00fcnstigten Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Die Gesamtzusage ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine einseitige, kollektiv wirkende Willenserkl\u00e4rung des Arbeitgebers zur Gew\u00e4hrung zus\u00e4tzlicher Leistungen. Eine Gesamtzusage liegt vor, wenn der Arbeitgeber Leistungen gegen\u00fcber allen Arbeitnehmern oder einer abstrakt bestimmten Gruppe verbindlich erkl\u00e4rt. Voraussetzung ist ein erkennbarer Verpflichtungswille sowie die bewusste Bekanntgabe der Erkl\u00e4rung an den beg\u00fcnstigten Personenkreis. Der Vertragsschluss erfolgt ohne ausdr\u00fcckliche Annahmeerkl\u00e4rung der Arbeitnehmer kraft gesetzlicher Annahmefiktion. Rechtsgrundlage hierf\u00fcr ist das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch, B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere \u00a7 151 BGB. Die Gesamtzusage wird mit identischem Inhalt Bestandteil der einzelnen Arbeitsvertr\u00e4ge der beg\u00fcnstigten Arbeitnehmer. Sie begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Leistungen au\u00dferhalb des zugesagten Inhalts. Die Gesamtzusage ist von einer Betriebsvereinbarung als kollektivrechtlicher Normsetzung abzugrenzen. In der Praxis schafft die Gesamtzusage einheitliche vertragliche Leistungsbedingungen f\u00fcr mehrere Arbeitsverh\u00e4ltnisse gleichzeitig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Gesamtzusage ist eine einseitige Leistungszusage des Arbeitgebers gegen\u00fcber Arbeitnehmern. Sie wirkt unmittelbar auf die Arbeitsverh\u00e4ltnisse der beg\u00fcnstigten Besch\u00e4ftigten. Definition Die Gesamtzusage ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine einseitige, kollektiv wirkende Willenserkl\u00e4rung des Arbeitgebers zur Gew\u00e4hrung zus\u00e4tzlicher Leistungen. Eine Gesamtzusage liegt vor, wenn der Arbeitgeber Leistungen gegen\u00fcber allen Arbeitnehmern oder einer abstrakt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-861","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/861","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/861\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9577,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/861\/revisions\/9577"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=861"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=861"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=861"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}