{"id":868,"date":"2026-02-01T01:03:37","date_gmt":"2026-02-01T00:03:37","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/geschaeftsgeheimnis\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:47","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:47","slug":"geschaeftsgeheimnis","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/geschaeftsgeheimnis\/","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsgeheimnis"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Ein Gesch\u00e4ftsgeheimnis bezeichnet rechtlich gesch\u00fctzte, nicht offenkundige Informationen eines Unternehmens. Es erfasst arbeitsrelevant vertrauliche Tatsachen mit wirtschaftlichem Bezug.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Gesch\u00e4ftsgeheimnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Information aus einem Gesch\u00e4ftsbetrieb mit wirtschaftlichem Bezug und objektivem Geheimhaltungsinteresse. Ein Gesch\u00e4ftsgeheimnis liegt vor, wenn die Information nicht offenkundig ist und nur einem begrenzten Personenkreis bekannt bleibt. Voraussetzung ist ferner, dass angemessene organisatorische oder vertragliche Geheimhaltungsma\u00dfnahmen objektiv festgelegt sind. Die rechtliche Einordnung folgt aus dem Gesetz zum Schutz von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen (Gesch\u00e4ftsgeheimnisgesetz, GeschGehG), insbesondere \u00a7 2 GeschGehG. Im Arbeitsverh\u00e4ltnis besteht eine Verschwiegenheitspflicht aufgrund vertraglicher Nebenpflichten und \u00a7 4 GeschGehG. Ein Gesch\u00e4ftsgeheimnis begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Anspruch auf wirtschaftliche Verwertung gegen\u00fcber Dritten. Abzugrenzen ist der Begriff von frei verwertbaren Kenntnissen und Erfahrungen aus der beruflichen T\u00e4tigkeit. Die praktische Relevanz zeigt sich bei arbeitsvertraglichen Geheimhaltungspflichten und der Beurteilung von Offenlegungen nach Vertragsende.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Ein Gesch\u00e4ftsgeheimnis bezeichnet rechtlich gesch\u00fctzte, nicht offenkundige Informationen eines Unternehmens. Es erfasst arbeitsrelevant vertrauliche Tatsachen mit wirtschaftlichem Bezug. Definition Gesch\u00e4ftsgeheimnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Information aus einem Gesch\u00e4ftsbetrieb mit wirtschaftlichem Bezug und objektivem Geheimhaltungsinteresse. Ein Gesch\u00e4ftsgeheimnis liegt vor, wenn die Information nicht offenkundig ist und nur einem begrenzten Personenkreis bekannt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-868","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/868","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/868\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9584,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/868\/revisions\/9584"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=868"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=868"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=868"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}