{"id":883,"date":"2026-02-01T01:03:37","date_gmt":"2026-02-01T00:03:37","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/gewerbe\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:47","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:47","slug":"gewerbe","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/gewerbe\/","title":{"rendered":"Gewerbe"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Gewerbe bezeichnet eine selbstst\u00e4ndige, auf Dauer angelegte wirtschaftliche T\u00e4tigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Es bildet die zentrale Ankn\u00fcpfung f\u00fcr gewerberechtliche Pflichten.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Gewerbe ist ein \u00f6ffentlich-rechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine erlaubte, selbstst\u00e4ndige, nachhaltige und nach au\u00dfen gerichtete wirtschaftliche T\u00e4tigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Gewerbe liegt vor, wenn die T\u00e4tigkeit planm\u00e4\u00dfig ausge\u00fcbt wird und weder Urproduktion noch freie Berufsaus\u00fcbung darstellt. Voraussetzung ist eine eigenverantwortliche Bet\u00e4tigung auf eigene Rechnung und eigenes wirtschaftliches Risiko. Die rechtliche Einordnung des Gewerbes erfolgt prim\u00e4r nach der Gewerbeordnung (Gewerbeordnung, GewO) sowie erg\u00e4nzend nach handelsrechtlichen Ma\u00dfst\u00e4ben des Handelsgesetzbuches (HGB). Ein Gewerbe begr\u00fcndet keine Aussage \u00fcber die kaufm\u00e4nnische Eigenschaft des Gewerbetreibenden im Sinne des HGB. Abzugrenzen ist das Gewerbe von freien Berufen, die trotz wirtschaftlicher T\u00e4tigkeit nicht dem Gewerberecht unterfallen. Gewerbe besitzt erhebliche Praxisrelevanz f\u00fcr Anzeigepflichten, Erlaubniserfordernisse und die gewerberechtliche Aufsicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Gewerbe bezeichnet eine selbstst\u00e4ndige, auf Dauer angelegte wirtschaftliche T\u00e4tigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Es bildet die zentrale Ankn\u00fcpfung f\u00fcr gewerberechtliche Pflichten. Definition Gewerbe ist ein \u00f6ffentlich-rechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine erlaubte, selbstst\u00e4ndige, nachhaltige und nach au\u00dfen gerichtete wirtschaftliche T\u00e4tigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Gewerbe liegt vor, wenn die T\u00e4tigkeit planm\u00e4\u00dfig ausge\u00fcbt wird und weder Urproduktion noch freie [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-883","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/883","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/883\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9599,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/883\/revisions\/9599"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=883"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=883"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=883"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}