{"id":885,"date":"2026-02-01T01:03:37","date_gmt":"2026-02-01T00:03:37","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/gewerbeamt\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:47","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:47","slug":"gewerbeamt","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/gewerbeamt\/","title":{"rendered":"Gewerbeamt"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Das Gewerbeamt ist die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde f\u00fcr Anzeigen selbstst\u00e4ndiger gewerblicher T\u00e4tigkeiten. Es erfasst, \u00fcberwacht und verwaltet Gewerbe nach Ma\u00dfgabe der Gewerbeordnung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Gewerbeamt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Verwaltungsbeh\u00f6rde f\u00fcr die Anzeige, F\u00fchrung und \u00dcberwachung gewerblicher T\u00e4tigkeiten. Das Gewerbeamt nimmt Anzeigen \u00fcber Beginn, \u00c4nderung und Beendigung eines Gewerbebetriebs entgegen. Voraussetzung ist eine selbstst\u00e4ndige, erlaubte, auf Dauer angelegte T\u00e4tigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht au\u00dferhalb freier Berufe. Die Zust\u00e4ndigkeit umfasst nat\u00fcrliche Personen sowie juristische Personen und Personengesellschaften mit Gewerbebetrieb. Rechtsgrundlage der Anzeige ist \u00a7 14 Gewerbeordnung (GewO) in seiner jeweils geltenden Fassung. Auf Grundlage der GewO f\u00fchrt die Beh\u00f6rde das Gewerberegister und erteilt Bescheinigungen. Die T\u00e4tigkeit schlie\u00dft die Pr\u00fcfung besonderer Erlaubnispflichten f\u00fcr bestimmte Gewerbearten ein. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beratung \u00fcber steuerliche Pflichten besteht nicht. Abzugrenzen ist das Gewerbeamt vom Finanzamt, das ausschlie\u00dflich f\u00fcr steuerliche Erfassung zust\u00e4ndig ist. In der Praxis dient das Gewerbeamt als formale Schnittstelle zwischen Gewerbetreibenden und ordnungsrechtlicher Verwaltung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Das Gewerbeamt ist die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde f\u00fcr Anzeigen selbstst\u00e4ndiger gewerblicher T\u00e4tigkeiten. Es erfasst, \u00fcberwacht und verwaltet Gewerbe nach Ma\u00dfgabe der Gewerbeordnung. Definition Gewerbeamt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Verwaltungsbeh\u00f6rde f\u00fcr die Anzeige, F\u00fchrung und \u00dcberwachung gewerblicher T\u00e4tigkeiten. Das Gewerbeamt nimmt Anzeigen \u00fcber Beginn, \u00c4nderung und Beendigung eines Gewerbebetriebs entgegen. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-885","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/885","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/885\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9601,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/885\/revisions\/9601"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=885"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=885"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=885"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}