{"id":896,"date":"2026-02-01T01:03:38","date_gmt":"2026-02-01T00:03:38","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/gewinn\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:47","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:47","slug":"gewinn","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/gewinn\/","title":{"rendered":"Gewinn"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Der Gewinn bezeichnet das positive Ergebnis wirtschaftlicher T\u00e4tigkeit innerhalb eines Abrechnungszeitraums. Ma\u00dfgeblich ist die rechnerische Differenz zwischen Ertr\u00e4gen und Aufwendungen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Der Gewinn ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das positive rechnerische Ergebnis einer wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit innerhalb eines festgelegten Abrechnungszeitraums. Der Gewinn ergibt sich objektiv aus der Differenz zwischen betrieblichen Ertr\u00e4gen und den zugeh\u00f6rigen Aufwendungen. Ma\u00dfgeblich ist eine periodengerechte Zuordnung der Ertr\u00e4ge und Aufwendungen nach anerkannten Rechnungslegungsgrunds\u00e4tzen. Der Gewinn liegt vor, wenn die Ertr\u00e4ge die Aufwendungen eines Gesch\u00e4ftsjahres \u00fcbersteigen. Die Ermittlung erfolgt regelm\u00e4\u00dfig durch Gewinnermittlung oder Gewinn- und Verlustrechnung nach Handelsrecht. Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch, insbesondere \u00a7 242 Handelsgesetzbuch (HGB). Der Gewinn begr\u00fcndet f\u00fcr sich genommen keinen Anspruch auf Aussch\u00fcttung oder Auszahlung an bestimmte Personen. Der Gewinn ist vom Umsatz abzugrenzen, da dieser keine Kostenber\u00fccksichtigung enth\u00e4lt. F\u00fcr die arbeitsrechtliche Praxis ist der Gewinn relevant, weil er Grundlage erfolgsabh\u00e4ngiger Verg\u00fctungsbestandteile sein kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Der Gewinn bezeichnet das positive Ergebnis wirtschaftlicher T\u00e4tigkeit innerhalb eines Abrechnungszeitraums. Ma\u00dfgeblich ist die rechnerische Differenz zwischen Ertr\u00e4gen und Aufwendungen. Definition Der Gewinn ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das positive rechnerische Ergebnis einer wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit innerhalb eines festgelegten Abrechnungszeitraums. Der Gewinn ergibt sich objektiv aus der Differenz zwischen betrieblichen Ertr\u00e4gen und den [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-896","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/896","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/896\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9612,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/896\/revisions\/9612"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=896"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=896"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=896"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}