{"id":898,"date":"2026-02-01T01:03:38","date_gmt":"2026-02-01T00:03:38","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/gewinnbeteiligung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:47","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:47","slug":"gewinnbeteiligung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/gewinnbeteiligung\/","title":{"rendered":"Gewinnbeteiligung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Gewinnbeteiligung ist eine variable Verg\u00fctungsform zur Beteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmenserfolg. Sie erg\u00e4nzt das feste Arbeitsentgelt um einen erfolgsabh\u00e4ngigen Bestandteil.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Gewinnbeteiligung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Ausgestaltung variabler Entgeltbestandteile im Arbeitsverh\u00e4ltnis. Er bezeichnet eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung, die an den erzielten Unternehmensgewinn ankn\u00fcpft und Arbeitnehmern anteilig zuflie\u00dft. Gewinnbeteiligung liegt vor, wenn die H\u00f6he der Leistung objektiv vom Jahres- oder Bilanzgewinn abh\u00e4ngig festgelegt ist. Voraussetzung ist eine individual- oder kollektivrechtliche Regelung, welche Berechnungsgrundlage, Verteilungsma\u00dfstab und Auszahlungsmodalit\u00e4ten bestimmt. Die Gewinnbeteiligung kann als Geldleistung oder als verm\u00f6genswirksame Zuwendung ausgestaltet sein. Sie ist arbeitsentgeltrechtlich Teil der Verg\u00fctung und unterliegt grunds\u00e4tzlich der Entgeltabrechnung. Bei kollektiv geregelter Ausgestaltung unterliegt die Festlegung der Verteilungsgrunds\u00e4tze der Mitbestimmung nach \u00a7 87 Absatz 1 Nummer 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einf\u00fchrung einer Gewinnbeteiligung besteht nicht. Sie ist von einer leistungsbezogenen Erfolgsverg\u00fctung abzugrenzen, die an individuelle oder qualitative Arbeitsergebnisse ankn\u00fcpft. Die Gewinnbeteiligung hat praktische Bedeutung f\u00fcr Verg\u00fctungsmodelle, Motivationselemente und die betriebliche Entgeltstruktur.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Gewinnbeteiligung ist eine variable Verg\u00fctungsform zur Beteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmenserfolg. Sie erg\u00e4nzt das feste Arbeitsentgelt um einen erfolgsabh\u00e4ngigen Bestandteil. Definition Gewinnbeteiligung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Ausgestaltung variabler Entgeltbestandteile im Arbeitsverh\u00e4ltnis. Er bezeichnet eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung, die an den erzielten Unternehmensgewinn ankn\u00fcpft und Arbeitnehmern anteilig zuflie\u00dft. Gewinnbeteiligung liegt vor, wenn die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-898","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/898","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/898\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9614,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/898\/revisions\/9614"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=898"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=898"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=898"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}