{"id":900,"date":"2026-02-01T01:03:38","date_gmt":"2026-02-01T00:03:38","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/gewinnerzielungsabsicht\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:48","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:48","slug":"gewinnerzielungsabsicht","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/gewinnerzielungsabsicht\/","title":{"rendered":"Gewinnerzielungsabsicht"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Gewinnerzielungsabsicht beschreibt die auf Dauer angelegte Ausrichtung einer T\u00e4tigkeit auf wirtschaftlichen \u00dcberschuss. Sie ist ma\u00dfgeblich f\u00fcr die rechtliche Einordnung wirtschaftlicher Aktivit\u00e4ten.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Gewinnerzielungsabsicht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit steuer- und handelsrechtlicher Relevanz. Er bezeichnet die objektiv erkennbare Ausrichtung einer selbst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit auf die nachhaltige Erzielung positiver Gesamtergebnisse. Gewinnerzielungsabsicht liegt vor, wenn die T\u00e4tigkeit strukturell darauf angelegt ist, langfristig \u00dcbersch\u00fcsse zu erwirtschaften. Ma\u00dfgeblich sind tats\u00e4chliche Umst\u00e4nde wie Organisation, Marktauftritt und wirtschaftliche Planung. Eine ausdr\u00fcckliche Willensbekundung ist f\u00fcr die Annahme der Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich. Rechtsgrundlage ist \u00a7 15 Einkommensteuergesetz (EStG), der die Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb voraussetzt. Erg\u00e4nzend ist \u00a7 1 Handelsgesetzbuch (HGB) f\u00fcr die kaufm\u00e4nnische Einordnung von Bedeutung. Gewinnerzielungsabsicht begr\u00fcndet keinen Anspruch auf tats\u00e4chlichen wirtschaftlichen Erfolg oder steuerliche Anerkennung von Verlusten. Sie ist von T\u00e4tigkeiten ohne Eink\u00fcnfteerzielungszweck abzugrenzen, die steuerlich als Liebhaberei behandelt werden. Die Gewinnerzielungsabsicht ist in der Praxis entscheidend f\u00fcr Steuerpflicht, Verlustverrechnung und die rechtliche Qualifikation wirtschaftlicher Bet\u00e4tigungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Gewinnerzielungsabsicht beschreibt die auf Dauer angelegte Ausrichtung einer T\u00e4tigkeit auf wirtschaftlichen \u00dcberschuss. Sie ist ma\u00dfgeblich f\u00fcr die rechtliche Einordnung wirtschaftlicher Aktivit\u00e4ten. Definition Gewinnerzielungsabsicht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit steuer- und handelsrechtlicher Relevanz. Er bezeichnet die objektiv erkennbare Ausrichtung einer selbst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit auf die nachhaltige Erzielung positiver Gesamtergebnisse. Gewinnerzielungsabsicht liegt vor, wenn die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-900","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/900","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/900\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9616,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/900\/revisions\/9616"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=900"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=900"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=900"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}