{"id":902,"date":"2026-02-01T01:03:38","date_gmt":"2026-02-01T00:03:38","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/gewinnthesaurierung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:48","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:48","slug":"gewinnthesaurierung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/gewinnthesaurierung\/","title":{"rendered":"Gewinnthesaurierung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Gewinnthesaurierung beschreibt das Einbehalten erwirtschafteter Gewinne im Unternehmen. Sie dient der St\u00e4rkung des Eigenkapitals und der Innenfinanzierung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Gewinnthesaurierung ist ein gesellschaftsrechtlich und betriebswirtschaftlich verankerter Begriff der Gewinnverwendung. Er bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Unternehmen erzielte Jahres\u00fcbersch\u00fcsse nicht an Anteilseigner aussch\u00fcttet. Gewinnthesaurierung liegt vor, wenn Gewinne ganz oder teilweise den Gewinnr\u00fccklagen oder Kapitalkonten zugef\u00fchrt werden. Voraussetzung ist ein festgestellter Jahres\u00fcberschuss und ein wirksamer Beschluss \u00fcber die Ergebnisverwendung. Die Gewinnthesaurierung erh\u00f6ht das ausgewiesene Eigenkapital und steht dem Unternehmen dauerhaft zur Verf\u00fcgung. Rechtsgrundlage ist \u00a7 150 Aktiengesetz (AktG) f\u00fcr gesetzliche R\u00fccklagen bei Aktiengesellschaften. Weitere rechtliche Vorgaben k\u00f6nnen sich aus Gesellschaftsvertrag oder Satzung ergeben. Die Gewinnthesaurierung begr\u00fcndet keinen Anspruch der Anteilseigner auf sp\u00e4tere Aussch\u00fcttung bestimmter Betr\u00e4ge. Sie ist von der Gewinnaussch\u00fcttung abzugrenzen, bei der der \u00dcberschuss unmittelbar an Gesellschafter ausgekehrt wird. Die Gewinnthesaurierung hat praktische Bedeutung f\u00fcr Finanzierung, Bilanzstruktur und langfristige Unternehmensentwicklung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Gewinnthesaurierung beschreibt das Einbehalten erwirtschafteter Gewinne im Unternehmen. Sie dient der St\u00e4rkung des Eigenkapitals und der Innenfinanzierung. Definition Gewinnthesaurierung ist ein gesellschaftsrechtlich und betriebswirtschaftlich verankerter Begriff der Gewinnverwendung. Er bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Unternehmen erzielte Jahres\u00fcbersch\u00fcsse nicht an Anteilseigner aussch\u00fcttet. Gewinnthesaurierung liegt vor, wenn Gewinne ganz oder teilweise den Gewinnr\u00fccklagen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-902","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/902","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/902\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9618,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/902\/revisions\/9618"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=902"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=902"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=902"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}