{"id":911,"date":"2026-02-01T01:03:38","date_gmt":"2026-02-01T00:03:38","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/gleichgestellte\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:48","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:48","slug":"gleichgestellte","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/gleichgestellte\/","title":{"rendered":"Gleichgestellte"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Gleichgestellte bezeichnet Arbeitnehmer mit anerkanntem besonderem Schutz trotz fehlender Schwerbehinderteneigenschaft. Der Status erweitert den K\u00fcndigungsschutz im bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Gleichgestellte ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der Arbeitnehmern mit einem bestimmten Behinderungsgrad einen besonderen Schutzstatus zuordnet. Der Status betrifft Personen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 30 und weniger als 50. Gleichgestellte liegen vor, wenn ohne den besonderen Status der Erhalt oder Zugang eines geeigneten Arbeitsplatzes gef\u00e4hrdet ist. Die Feststellung setzt einen Antrag voraus und erfolgt durch Entscheidung der Agentur f\u00fcr Arbeit. Rechtsgrundlagen sind \u00a7 2 Absatz 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und \u00a7 151 SGB IX. SGB IX ordnet f\u00fcr Gleichgestellte wesentliche Schutzvorschriften schwerbehinderter Menschen entsprechend an. Gleichgestellte begr\u00fcnden keinen Anspruch auf Zusatzurlaub oder sonstige Nachteilsausgleiche au\u00dferhalb des gesetzlichen Schutzbereichs. Sie sind von schwerbehinderten Menschen abzugrenzen, da kein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt ist. In der Praxis entfaltet Gleichgestellte vor allem Bedeutung beim besonderen K\u00fcndigungsschutz und bei zustimmungsbed\u00fcrftigen Beendigungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Gleichgestellte bezeichnet Arbeitnehmer mit anerkanntem besonderem Schutz trotz fehlender Schwerbehinderteneigenschaft. Der Status erweitert den K\u00fcndigungsschutz im bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnis. Definition Gleichgestellte ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der Arbeitnehmern mit einem bestimmten Behinderungsgrad einen besonderen Schutzstatus zuordnet. Der Status betrifft Personen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 30 und weniger als 50. Gleichgestellte liegen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-911","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/911","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/911\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9627,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/911\/revisions\/9627"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=911"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=911"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=911"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}