{"id":912,"date":"2026-02-01T01:03:38","date_gmt":"2026-02-01T00:03:38","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/gleichordnungskonzern\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:48","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:48","slug":"gleichordnungskonzern","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/gleichordnungskonzern\/","title":{"rendered":"Gleichordnungskonzern"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Ein Gleichordnungskonzern beschreibt eine Konzernstruktur ohne beherrschendes Unternehmen. Die beteiligten Unternehmen unterliegen einer gemeinsamen Leitung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Gleichordnungskonzern ist ein arbeitsrechtlich relevanter Begriff, der eine besondere Form des Konzerns ohne ein herrschendes Unternehmen beschreibt. Er liegt vor, wenn rechtlich selbstst\u00e4ndige Unternehmen ihre wirtschaftliche Selbstst\u00e4ndigkeit aufgeben und sich einer einheitlichen Leitung unterstellen. Die Leitungsmacht beruht nicht auf einem \u00dcber- oder Unterordnungsverh\u00e4ltnis, sondern auf gleichberechtigter Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen. Voraussetzung ist eine dauerhaft angelegte einheitliche Leitung, die auf vertraglicher Grundlage oder gegenseitiger Kapitalbeteiligung beruht. Der Gleichordnungskonzern ist in \u00a7 18 Absatz 2 Aktiengesetz (AktG) gesetzlich verankert und dort vom Unterordnungskonzern abgegrenzt. AktG stellt dabei allein auf die tats\u00e4chliche Leitungseinheit ab, nicht auf gesellschaftsrechtliche Mehrheitsverh\u00e4ltnisse. Der Gleichordnungskonzern begr\u00fcndet keine automatische Haftung eines Unternehmens f\u00fcr arbeitsrechtliche Verpflichtungen eines anderen. Er ist vom Unterordnungskonzern abzugrenzen, bei dem ein herrschendes Unternehmen bestimmenden Einfluss aus\u00fcbt. In der arbeitsrechtlichen Praxis ist der Gleichordnungskonzern insbesondere f\u00fcr Fragen der Arbeitnehmervertretung, Mitbestimmung und konzernbezogener Zust\u00e4ndigkeiten bedeutsam.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Ein Gleichordnungskonzern beschreibt eine Konzernstruktur ohne beherrschendes Unternehmen. Die beteiligten Unternehmen unterliegen einer gemeinsamen Leitung. Definition Gleichordnungskonzern ist ein arbeitsrechtlich relevanter Begriff, der eine besondere Form des Konzerns ohne ein herrschendes Unternehmen beschreibt. Er liegt vor, wenn rechtlich selbstst\u00e4ndige Unternehmen ihre wirtschaftliche Selbstst\u00e4ndigkeit aufgeben und sich einer einheitlichen Leitung unterstellen. Die Leitungsmacht beruht [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-912","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/912","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/912\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9628,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/912\/revisions\/9628"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=912"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=912"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=912"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}