{"id":913,"date":"2026-02-01T01:03:38","date_gmt":"2026-02-01T00:03:38","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/gleichstellung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:48","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:48","slug":"gleichstellung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/gleichstellung\/","title":{"rendered":"Gleichstellung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Gleichstellung bezeichnet die rechtliche Angleichung behinderter Arbeitnehmer an schwerbehinderte Menschen. Sie dient dem Schutz des Arbeitsplatzes und der Teilhabe am Arbeitsleben.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Gleichstellung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der bestimmten behinderten Arbeitnehmern einen besonderen Schutzstatus zuweist. Sie betrifft Personen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 30 und weniger als 50. Gleichstellung liegt vor, wenn infolge der Behinderung ein geeigneter Arbeitsplatz ohne diesen Status nicht erlangt oder nicht behalten werden kann. Voraussetzung ist ein Antrag bei der zust\u00e4ndigen Agentur f\u00fcr Arbeit sowie eine behinderungsbedingte Gef\u00e4hrdung der Besch\u00e4ftigung. Rechtsgrundlage ist \u00a7 2 Absatz 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) in Verbindung mit \u00a7 151 SGB IX. SGB IX ordnet an, dass wesentliche Vorschriften des Schwerbehindertenrechts entsprechend Anwendung finden. Gleichstellung begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Zusatzurlaub oder sonstige nicht ausdr\u00fccklich erstreckte Nachteilsausgleiche. Sie ist von der Schwerbehinderteneigenschaft abzugrenzen, da kein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt ist. In der Praxis ist Gleichstellung insbesondere f\u00fcr den besonderen K\u00fcndigungsschutz und arbeitsplatzsichernde Ma\u00dfnahmen relevant.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Gleichstellung bezeichnet die rechtliche Angleichung behinderter Arbeitnehmer an schwerbehinderte Menschen. Sie dient dem Schutz des Arbeitsplatzes und der Teilhabe am Arbeitsleben. Definition Gleichstellung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der bestimmten behinderten Arbeitnehmern einen besonderen Schutzstatus zuweist. Sie betrifft Personen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 30 und weniger als 50. Gleichstellung liegt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-913","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/913","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/913\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9629,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/913\/revisions\/9629"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=913"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=913"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=913"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}