{"id":914,"date":"2026-02-01T01:03:38","date_gmt":"2026-02-01T00:03:38","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/gleichstellungsbeauftragte\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:48","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:48","slug":"gleichstellungsbeauftragte","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/gleichstellungsbeauftragte\/","title":{"rendered":"Gleichstellungsbeauftragte"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine gesetzlich vorgesehene Funktion im \u00f6ffentlichen Dienst. Sie wirkt an Ma\u00dfnahmen zur Gleichstellung von Frauen und M\u00e4nnern mit.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Gleichstellungsbeauftragte ist ein arbeitsrechtliches Instrument des \u00f6ffentlichen Dienstrechts zur F\u00f6rderung der Gleichstellung der Geschlechter. Sie unterst\u00fctzt die Dienststelle bei der Umsetzung gesetzlicher Gleichstellungsziele und wirkt an personellen, sozialen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen mit. Die Funktion besteht, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Bestellung in einer \u00f6ffentlichen Dienststelle erfolgt ist. Voraussetzung ist eine formelle Bestellung oder Wahl nach den einschl\u00e4gigen Gleichstellungsgesetzen des Bundes oder der L\u00e4nder. Rechtsgrundlage ist das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) sowie entsprechende Landesgleichstellungsgesetze. BGleiG weist der Gleichstellungsbeauftragte Beteiligungs-, Informations- und Beanstandungsrechte im Verwaltungsverfahren zu. Die Gleichstellungsbeauftragte begr\u00fcndet keine eigenst\u00e4ndige Entscheidungsbefugnis \u00fcber Personalma\u00dfnahmen. Sie ist von betrieblichen Gleichstellungsfunktionen in der Privatwirtschaft abzugrenzen, f\u00fcr die keine vergleichbare gesetzliche Pflicht besteht. In der Praxis wirkt die Gleichstellungsbeauftragte insbesondere bei Stellenbesetzungen, Bef\u00f6rderungen, Gleichstellungspl\u00e4nen und Beschwerden wegen Benachteiligungen mit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine gesetzlich vorgesehene Funktion im \u00f6ffentlichen Dienst. Sie wirkt an Ma\u00dfnahmen zur Gleichstellung von Frauen und M\u00e4nnern mit. Definition Gleichstellungsbeauftragte ist ein arbeitsrechtliches Instrument des \u00f6ffentlichen Dienstrechts zur F\u00f6rderung der Gleichstellung der Geschlechter. Sie unterst\u00fctzt die Dienststelle bei der Umsetzung gesetzlicher Gleichstellungsziele und wirkt an personellen, sozialen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-914","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/914","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/914\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9630,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/914\/revisions\/9630"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=914"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=914"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=914"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}