{"id":95,"date":"2026-02-01T01:03:24","date_gmt":"2026-02-01T00:03:24","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/anfechtung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:21","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:21","slug":"anfechtung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/anfechtung\/","title":{"rendered":"Anfechtung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Anfechtung erm\u00f6glicht die Beseitigung eines fehlerhaften Rechtsgesch\u00e4fts wegen eines Willensmangels. Sie wirkt durch Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Anfechtungsgegner.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Die Anfechtung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet ein gesetzlich vorgesehenes Gestaltungsrecht zur Beseitigung einer mangelhaften Willenserkl\u00e4rung. Die Anfechtung f\u00fchrt zur r\u00fcckwirkenden Nichtigkeit des angefochtenen Rechtsgesch\u00e4fts kraft Gesetzes. Voraussetzung ist das Vorliegen eines gesetzlich anerkannten Willensmangels bei Abgabe der Erkl\u00e4rung. Ein solcher Mangel liegt insbesondere bei Irrtum, arglistiger T\u00e4uschung oder widerrechtlicher Drohung vor. Die Aus\u00fcbung setzt eine fristgerechte Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem richtigen Anfechtungsgegner voraus. Die ma\u00dfgeblichen Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch, abgek\u00fcrzt BGB, insbesondere \u00a7\u00a7 119 und 123 BGB. Die Anfechtung ist fristgebunden und unterliegt je nach Anfechtungsgrund unterschiedlichen Ausschlussfristen. Sie begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung des angefochtenen Rechtsgesch\u00e4fts unter ge\u00e4nderten Bedingungen. Sie ist von der K\u00fcndigung abzugrenzen, da diese ein bestehendes Rechtsverh\u00e4ltnis f\u00fcr die Zukunft beendet. In der arbeitsrechtlichen Praxis betrifft die Anfechtung vor allem den Abschluss von Arbeitsvertr\u00e4gen bei fehlerhaften Angaben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Anfechtung erm\u00f6glicht die Beseitigung eines fehlerhaften Rechtsgesch\u00e4fts wegen eines Willensmangels. Sie wirkt durch Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Anfechtungsgegner. Definition Die Anfechtung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet ein gesetzlich vorgesehenes Gestaltungsrecht zur Beseitigung einer mangelhaften Willenserkl\u00e4rung. Die Anfechtung f\u00fchrt zur r\u00fcckwirkenden Nichtigkeit des angefochtenen Rechtsgesch\u00e4fts kraft Gesetzes. Voraussetzung ist das Vorliegen eines gesetzlich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-95","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/95","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/95\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8798,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/95\/revisions\/8798"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=95"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=95"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=95"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}