{"id":969,"date":"2026-02-01T01:03:39","date_gmt":"2026-02-01T00:03:39","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/haustuergeschaeft\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:50","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:50","slug":"haustuergeschaeft","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/haustuergeschaeft\/","title":{"rendered":"Haust\u00fcrgesch\u00e4ft"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Das Haust\u00fcrgesch\u00e4ft betrifft Vertr\u00e4ge, die au\u00dferhalb gesch\u00e4ftlicher R\u00e4ume angebahnt werden. Es gew\u00e4hrt Verbrauchern besonderen Schutz vor \u00fcbereilten Vertragsschl\u00fcssen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Haust\u00fcrgesch\u00e4ft ist ein zivilrechtlicher Begriff des Verbraucherrechts mit besonderer Schutzfunktion. Das Haust\u00fcrgesch\u00e4ft bezeichnet einen Vertragsschluss, der au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen durch unmittelbare Ansprache erfolgt. Er liegt vor, wenn der Verbraucher in einer \u00fcberraschenden Situation zur Abgabe seiner Vertragserkl\u00e4rung bestimmt wird. Ma\u00dfgeblich ist, dass der gesch\u00e4ftliche Kontakt nicht auf vorheriger Initiative des Verbrauchers beruht. Erfasst sind insbesondere Situationen in Wohnungen, am Arbeitsplatz oder im \u00f6ffentlichen Raum. Die Schutzbed\u00fcrftigkeit ergibt sich aus der fehlenden Vergleichs- und \u00dcberlegungsm\u00f6glichkeit beim Vertragsschluss. Rechtsgrundlage war \u00a7 312b B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) in der bis 2014 geltenden Fassung. Das Haust\u00fcrgesch\u00e4ft begr\u00fcndet keinen Schutz, wenn der Verbraucher den Unternehmer ausdr\u00fccklich selbst bestellt hat. Es ist von au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossenen Vertr\u00e4gen nach neuem Verbraucherrecht systematisch abzugrenzen. In der Praxis ist das Haust\u00fcrgesch\u00e4ft vor allem f\u00fcr Widerrufsrechte bei Verbrauchervertr\u00e4gen von Bedeutung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Das Haust\u00fcrgesch\u00e4ft betrifft Vertr\u00e4ge, die au\u00dferhalb gesch\u00e4ftlicher R\u00e4ume angebahnt werden. Es gew\u00e4hrt Verbrauchern besonderen Schutz vor \u00fcbereilten Vertragsschl\u00fcssen. Definition Haust\u00fcrgesch\u00e4ft ist ein zivilrechtlicher Begriff des Verbraucherrechts mit besonderer Schutzfunktion. Das Haust\u00fcrgesch\u00e4ft bezeichnet einen Vertragsschluss, der au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen durch unmittelbare Ansprache erfolgt. Er liegt vor, wenn der Verbraucher in einer \u00fcberraschenden Situation zur [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-969","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/969","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/969\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9685,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/969\/revisions\/9685"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=969"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=969"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=969"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}