{"id":974,"date":"2026-02-01T01:03:39","date_gmt":"2026-02-01T00:03:39","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/hehlerei\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:50","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:50","slug":"hehlerei","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/hehlerei\/","title":{"rendered":"Hehlerei"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Hehlerei bezeichnet den strafbaren Umgang mit durch Vortaten erlangten Sachen. Sie kn\u00fcpft an eine abgeschlossene Verm\u00f6gensstraftat an und betrifft deren wirtschaftliche Verwertung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Hehlerei ist ein strafrechtlicher Begriff. Hehlerei erfasst den Umgang mit einer durch eine gegen fremdes Verm\u00f6gen begangene rechtswidrige Vortat erlangten Sache. Tatbestandlich liegt sie vor, wenn eine rechtswidrige Besitzlage an der Sache bereits begr\u00fcndet ist. Erforderlich ist, dass der T\u00e4ter die Sache sich selbst verschafft, einem Dritten verschafft, sie absetzt oder beim Absetzen hilft. Ein Sichverschaffen setzt die Erlangung eigener Verf\u00fcgungsgewalt im Einverst\u00e4ndnis mit dem Vort\u00e4ter voraus. Ein Absetzen liegt vor, wenn die Sache mit Absatzerfolg wirtschaftlich verwertet wird. Absatzhilfe umfasst f\u00f6rdernde Handlungen zur wirtschaftlichen Verwertung nach einem konkretisierten Absatzplan. Die Hehlerei setzt voraus, dass die Vortat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs bereits abgeschlossen ist. Rechtsgrundlage ist \u00a7 259 Strafgesetzbuch (StGB), erg\u00e4nzt durch \u00a7 260 StGB bei bandenm\u00e4\u00dfiger Begehung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung besteht nicht. Abzugrenzen ist Hehlerei von der Beg\u00fcnstigung, bei der keine eigene Verwertungsabsicht besteht. In der Praxis ist Hehlerei relevant f\u00fcr die strafrechtliche Bewertung nachgelagerter Verwertungshandlungen bemakelter Sachen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Hehlerei bezeichnet den strafbaren Umgang mit durch Vortaten erlangten Sachen. Sie kn\u00fcpft an eine abgeschlossene Verm\u00f6gensstraftat an und betrifft deren wirtschaftliche Verwertung. Definition Hehlerei ist ein strafrechtlicher Begriff. Hehlerei erfasst den Umgang mit einer durch eine gegen fremdes Verm\u00f6gen begangene rechtswidrige Vortat erlangten Sache. Tatbestandlich liegt sie vor, wenn eine rechtswidrige Besitzlage an [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-974","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/974","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/974\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9690,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/974\/revisions\/9690"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=974"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=974"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=974"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}