{"id":976,"date":"2026-02-01T01:03:39","date_gmt":"2026-02-01T00:03:39","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/herrschende-meinung-h-m\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:50","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:50","slug":"herrschende-meinung-h-m","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/herrschende-meinung-h-m\/","title":{"rendered":"Herrschende Meinung (h.M.)"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Herrschende Meinung bezeichnet die \u00fcberwiegend vertretene juristische Auffassung zu einer bestimmten Rechtsfrage. Sie dient als fachliche Orientierung innerhalb rechtlicher Auslegungs- und Entscheidungsprozesse.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Herrschende Meinung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Der Ausdruck bezeichnet die in Wissenschaft und Praxis \u00fcberwiegend vertretene rechtliche Auffassung zu einer konkreten Rechtsfrage. Er beschreibt das Ergebnis einer fachlichen Meinungsbildung innerhalb juristischer Diskussionen zu Auslegung und Anwendung von Normen. Ma\u00dfgeblich ist dabei eine quantitative und qualitative Dominanz einschl\u00e4giger Stimmen in Literatur, Rechtsprechung oder juristischer Praxis. Die Einordnung setzt voraus, dass mehrere vertretbare L\u00f6sungsans\u00e4tze systematisch entwickelt und fachlich diskutiert worden sind. Die vorherrschende Auffassung ergibt sich aus nachhaltiger Rezeption, methodischer Stringenz und fortdauernder Anwendung in vergleichbaren Fallkonstellationen. Der Begriff ist nicht gesetzlich normiert und ergibt sich aus juristischer Methodik. Herrschende Meinung begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Rechtsanspruch. Abzugrenzen ist Herrschende Meinung von abweichenden Einzelansichten ohne vergleichbare fachliche Durchsetzung. In der arbeitsrechtlichen Praxis dient Herrschende Meinung als Orientierung bei Auslegung, Argumentation und Entscheidungsfindung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Herrschende Meinung bezeichnet die \u00fcberwiegend vertretene juristische Auffassung zu einer bestimmten Rechtsfrage. Sie dient als fachliche Orientierung innerhalb rechtlicher Auslegungs- und Entscheidungsprozesse. Definition Herrschende Meinung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Der Ausdruck bezeichnet die in Wissenschaft und Praxis \u00fcberwiegend vertretene rechtliche Auffassung zu einer konkreten Rechtsfrage. Er beschreibt das Ergebnis einer fachlichen Meinungsbildung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-976","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/976","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/976\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9692,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/976\/revisions\/9692"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=976"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=976"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=976"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}