{"id":988,"date":"2026-02-01T01:03:40","date_gmt":"2026-02-01T00:03:40","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/homeoffice\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:50","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:50","slug":"homeoffice","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/homeoffice\/","title":{"rendered":"Homeoffice"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Homeoffice bezeichnet die Arbeitsleistung von Besch\u00e4ftigten in der eigenen Wohnung. Der Begriff beschreibt eine vertraglich organisierte Verlagerung des Arbeitsortes.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Homeoffice ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung des arbeitsvertraglich verlagerten Arbeitsortes au\u00dferhalb. Er bezeichnet die Erbringung geschuldeter Arbeitsleistung ganz oder teilweise in der privaten Wohnung von Besch\u00e4ftigten. Homeoffice liegt vor, wenn der Arbeitsort dauerhaft oder regelm\u00e4\u00dfig au\u00dferhalb der betrieblichen Arbeitsst\u00e4tte festgelegt ist. Die Festlegung erfolgt durch individualvertragliche, tarifliche oder kollektivrechtliche Regelungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Die betriebliche Eingliederung des Arbeitnehmers bleibt trotz r\u00e4umlicher Trennung organisatorisch und rechtlich bestehen. Ma\u00dfgeblich bleibt das arbeitgeberseitige Weisungsrecht hinsichtlich Ort und Organisation der Arbeit grunds\u00e4tzlich. Arbeitszeitrechtliche, datenschutzrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben gelten auch bei au\u00dferhalb des Betriebs erbrachter T\u00e4tigkeit. Homeoffice steht im Zusammenhang mit \u00a7 106 Gewerbeordnung, GewO, ohne dort gesetzlich definiert zu sein. Ein gesetzlicher Anspruch auf Gew\u00e4hrung dieser Arbeitsform besteht nicht bundesweit. Homeoffice ist vom Telearbeitsplatz abzugrenzen, der eine vollst\u00e4ndige arbeitgeberseitige Einrichtung voraussetzt regelm\u00e4\u00dfig. Die Ausgestaltung beeinflusst Arbeitszeitkontrolle, Kostentragung, Arbeitsschutz und Mitbestimmungsrechte im Betrieb erheblich dauerhaft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Homeoffice bezeichnet die Arbeitsleistung von Besch\u00e4ftigten in der eigenen Wohnung. Der Begriff beschreibt eine vertraglich organisierte Verlagerung des Arbeitsortes. Definition Homeoffice ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung des arbeitsvertraglich verlagerten Arbeitsortes au\u00dferhalb. Er bezeichnet die Erbringung geschuldeter Arbeitsleistung ganz oder teilweise in der privaten Wohnung von Besch\u00e4ftigten. Homeoffice liegt vor, wenn der Arbeitsort [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-988","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/988","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/988\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9704,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/988\/revisions\/9704"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=988"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=988"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=988"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}