Praxisnah
Sie lernen anhand konkreter Fälle aus der Betriebsratsarbeit. So können Sie das Wissen direkt im Alltag anwenden.
Seminare & Kongresse
Wissen für erfolgreiche Mitbestimmung.
Seminare
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Gesetzlicher Anspruch
Als Betriebsrat haben Sie einen Anspruch auf Schulung (§ 37 BetrVG).
Die Kosten trägt der Arbeitgeber (§ 40 BetrVG).
Der Betriebsrat entscheidet per Beschluss, welche Schulung erforderlich ist.
Ihre Vorteile
Mit praxisnahen Seminaren erweitern Sie Ihr Wissen und stärken Ihre Sicherheit in der täglichen Betriebsratsarbeit. Sie lernen, Ihre Rechte und Mitbestimmungsmöglichkeiten gezielt einzusetzen.
Sie lernen anhand konkreter Fälle aus der Betriebsratsarbeit. So können Sie das Wissen direkt im Alltag anwenden.
Sie verstehen Ihre Rechte, Pflichten und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Komplexe Themen werden verständlich und praxisorientiert vermittelt.
Sie nehmen sich Zeit, wichtige Themen wirklich zu verstehen. Durch die intensive Auseinandersetzung können Sie das Gelernte sicherer anwenden.
Sie tauschen sich mit anderen Betriebsräten über Erfahrungen und Lösungen aus. So erhalten Sie neue Perspektiven für Ihre eigene Arbeit.
Sie wissen, was Sie dürfen, was Sie müssen und wo Ihre Grenzen liegen. Das gibt Ihnen Sicherheit bei Entscheidungen und Gesprächen mit dem Arbeitgeber.
Sie knüpfen Kontakte zu anderen Betriebsräten und bleiben im Austausch. So entsteht ein Netzwerk, das Ihnen auch nach dem Seminar weiterhelfen kann.
Anbieterübersicht
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Praxisseminare für Betriebsräte, von den Grundlagen bis zu Spezialthemen.
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Geeignet sind Schulungen, die der Betriebsrat für seine Arbeit als erforderlich beschließt. Das sind Grundlagen für neue Mitglieder ebenso wie Fachthemen zu Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen oder aktuellen Vorhaben im Betrieb.
Filtern Sie die Übersicht nach Zeitraum, Thema, Anbieter, Ort und Dauer. In der Seminardatenbank sehen Sie Termin, Preis und Ort.
Präsenzseminare und Kongresse finden vor Ort statt. Webinare laufen online. Inhouse-Schulungen kommen ins Gremium und werden auf den Betrieb zugeschnitten.
Ein Seminar findet vor Ort statt, mit Anreise und persönlichem Austausch. Ein Webinar läuft live online, ohne Reise und meist kürzer.
Beim Inhouse-Seminar schult ein Referent das Gremium direkt im Betrieb oder online. Thema, Termin und Umfang werden mit Ihnen festgelegt.
Die Kosten einer erforderlichen Schulung trägt der Arbeitgeber nach § 40 BetrVG. Der Betriebsrat stellt die Erforderlichkeit per Beschluss fest.
Ja. Der Betriebsrat beschließt, welches Mitglied an welcher Schulung teilnimmt.
Nein. Maßgeblich sind die Erforderlichkeit und ein ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss. Der Betriebsrat muss nicht das günstigste Angebot wählen, er hat die betrieblichen Bedingungen aber zu berücksichtigen.
Schulungen sollen das Gremium handlungsfähig machen. Termine lassen sich als Webinar oder Inhouse so legen, dass der Betrieb weiterläuft.
Der Preis ist ein Festpreis pro Tag und hängt nicht von der Teilnehmerzahl ab. Die Anfrage ist unverbindlich.
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