Branntweinsteuer

In Kürze

Die Branntweinsteuer ist eine bundesrechtliche Verbrauchsteuer auf Alkohol. Sie betrifft die Herstellung, Einfuhr und gewerbliche Verwendung alkoholischer Erzeugnisse.

Definition

Die Branntweinsteuer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Einordnung steuerlicher Rahmenbedingungen wirtschaftlicher Tätigkeit mit Alkohol. Sie bezeichnet eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer auf reinen Alkohol und alkoholhaltige Erzeugnisse.

Diese Steuer knüpft objektiv an die Herstellung, Einfuhr oder gewerbliche Abgabe von Alkohol an. Sie lag vor, wenn steuerpflichtiger Alkohol im Inland in den steuerrechtlich relevanten Verkehr gelangte.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG)
  • Alkoholsteuergesetz (AlkStG)

Die Steuerpflicht bestand unabhängig von arbeitsvertraglichen Beziehungen oder betrieblichen Organisationsformen. Die Branntweinsteuer begründete keinen arbeitsrechtlichen Anspruch oder eine Verpflichtung von Arbeitnehmern.

Von staatlich harmonisierten Verbrauchsteuern unterscheidet sie sich durch ihre historische Anbindung an das Branntweinmonopol.

In der Praxis wirkte sie auf Betriebe mit alkoholbezogenen Tätigkeiten über Kostenstrukturen und Abgabepflichten ein.