In Kürze
Das Cafeteria-System ermöglicht Arbeitnehmern, ihre Vergütung und Sozialleistungen individuell zusammenzustellen. Die Einführung folgt einem geregelten Ablauf und erfordert die frühzeitige Einbindung des Betriebsrats.
Definition
Beim Cafeteria-System wählen Beschäftigte aus einem vorgegebenen Angebot an Gehaltsbestandteilen und Sozialleistungen die für sie passende Kombination aus. Weil dieses Modell für viele Betriebe neu ist, braucht die Einführung sorgfältige Vorbereitung und offene Kommunikation.
Betriebsrat muss zuerst informiert werden
Bevor die gesamte Belegschaft informiert wird, ist der Betriebsrat einzubeziehen. Er hat gesetzliche Mitbestimmungsrechte:
- § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG – Mitbestimmung bei der Ausgestaltung betrieblicher Sozialeinrichtungen
- § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG – Mitbestimmung bei allgemeinen Fragen der Lohngestaltung
Außerdem kann der Betriebsrat Betriebsvereinbarungen abschließen, die als rechtliche Grundlage für das Cafeteria-System dienen.
Stufenweise Einführung in vier Phasen
Bewährt hat sich ein schrittweises Vorgehen, das Beschäftigte langsam an wachsende Entscheidungskomplexität heranführt:
- Phase 1: Mehr Flexibilität bei der Arbeitsgestaltung, vor allem bei der Arbeitszeit
- Phase 2: Flexiblere Entgeltstruktur, etwa bei erfolgsabhängigen Lohnbestandteilen oder Kapitalbeteiligungen
- Phase 3: Mehr Wahlmöglichkeiten bei materiellen Arbeitsbedingungen, z. B. Arbeitsplatzausstattung
- Phase 4: Freiheit bei der Gehaltshöhe und beim Umfang der Sozialleistungen
Typischer Einführungsablauf
Die Einführung folgt in der Regel diesen Schritten:
- Betriebsrat informieren
- Belegschaft informieren
- Projektauftrag formulieren und Projektleiter benennen
- Mitarbeiterbefragungen durchführen und auswerten
- Modell kalkulieren und Verteilungsmaßstäbe festlegen
- Verbindungsausschuss mit Vertretern aller Bereiche einrichten
- System stufenweise einführen, regelmäßig prüfen und weiterentwickeln
Projektteam und Organisation
Das Projektteam sollte überwiegend aus internen Mitarbeitern bestehen, etwa aus den Bereichen Personal, Finanzen, Recht und IT. Interne Beschäftigte kennen die Abläufe im Betrieb und sorgen für Akzeptanz. Ein Verbindungsausschuss mit Vertretern aller Interessengruppen begleitet das Projekt und stellt sicher, dass alle Beteiligten regelmäßig informiert und gehört werden.