Erlösschmälerungen

In Kürze

Erlösschmälerungen sind Abzüge vom ursprünglichen Verkaufserlös, zum Beispiel durch Rabatte oder Skonto. Sie mindern den Bruttoerlös und ergeben so den tatsächlichen Nettoerlös eines Unternehmens.

Definition

Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen verkauft, erhält es dafür einen Preis – den Bruttoerlös. Dieser Betrag wird jedoch häufig nicht vollständig ausgezahlt, weil dem Kunden Preisnachlässe oder andere Vergünstigungen gewährt werden. Diese Abzüge nennt man Erlösschmälerungen.

Erlösschmälerungen entstehen meist direkt aus dem Vertrag zwischen Unternehmen und Kunden. Sie sind keine Kosten im klassischen Sinne, weil kein Verbrauch von Gütern oder Leistungen dahintersteckt – sie korrigieren lediglich den erzielten Erlös nach unten.

Man unterscheidet zwei Arten:

  • Vorab bekannte Erlösschmälerungen – zum Beispiel Rabatte, die bereits beim Verkauf vereinbart werden.
  • Nachträglich gewährte Erlösschmälerungen – zum Beispiel Boni, Skonto (Abzug bei schneller Zahlung), Provisionen für den Außendienst oder Preisnachlässe wegen Mängeln.

In der Buchhaltung werden Erlösschmälerungen zu Lasten des Verkaufserlöses gebucht. Gleichzeitig verringern sich das Kundenkonto (Debitorenkonto) und die Umsatzsteuer. Beträge, die an Dritte gezahlt werden, gelten dagegen nicht als Erlösschmälerungen, sondern als Aufwand.

Vom Bruttoerlös abgezogen ergeben die Erlösschmälerungen den Nettoerlös – also den Betrag, den das Unternehmen tatsächlich von seinen Kunden erhält. Bei Exporten können auch Währungsschwankungen zu Erlösschmälerungen führen.