In Kürze
Die Gefahrklasse beschreibt das Unfallrisiko einer Branche oder eines Betriebs. Der Gefahrtarif fasst alle Gefahrklassen zusammen und bildet die Grundlage für die Berechnung der Unfallversicherungsbeiträge.
Definition
Die gesetzliche Unfallversicherung wird von Berufsgenossenschaften getragen. Da das Unfallrisiko je nach Branche sehr unterschiedlich ist, werden Unternehmen mit ähnlichem Gefährdungsniveau zu sogenannten Risikogemeinschaften zusammengefasst. Jede dieser Gemeinschaften wird einer bestimmten Gefahrklasse zugeordnet.
Alle Gefahrklassen zusammen bilden den Gefahrtarif. Diesen legt der jeweilige Träger der Unfallversicherung in seiner Satzung fest. Er dient als Berechnungsgrundlage für die Beiträge, die Arbeitgeber an die Unfallversicherung zahlen müssen.
Jeder Betrieb wird durch einen offiziellen Bescheid – den sogenannten Veranlagungsbescheid – einer konkreten Gefahrklasse zugeordnet. Dieser Bescheid ist ein Verwaltungsakt und damit rechtlich verbindlich.
Der Gefahrtarif gilt für einen begrenzten Zeitraum: Er darf höchstens sechs Kalenderjahre in Kraft bleiben. Danach muss er überprüft und gegebenenfalls angepasst werden – unter Berücksichtigung der tatsächlich eingetretenen Arbeitsunfälle.
Rechtsgrundlage sind die §§ 157 ff. SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch).