In Kürze
Ein Gefahrgutbeauftragter ist ein Sicherheitsberater, den Unternehmen bestellen müssen, wenn sie gefährliche Güter befördern. Er überwacht die Einhaltung der Vorschriften und schützt Mensch und Umwelt vor Gefahren.
Definition
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und dabei gesetzliche Pflichten trägt, muss es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Die rechtliche Grundlage bildet die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GBV).
Die Funktion kann vom Unternehmensleiter selbst, von einer anderen Person im Betrieb oder auch von einer externen Person übernommen werden — vorausgesetzt, diese Person ist tatsächlich in der Lage, die Aufgaben zu erfüllen. Wer als Gefahrgutbeauftragter tätig ist, braucht zwingend einen gültigen Schulungsnachweis für den jeweiligen Verkehrsträger (§ 3 GBV).
Zu den Pflichten des Gefahrgutbeauftragten gehören:
- Überwachung der Gefahrguttätigkeiten im Unternehmen und schriftliche Aufzeichnung dieser Tätigkeiten
- Erstellung eines Unfallberichts bei Schadensereignissen
- Erstellung eines Jahresberichts über die Gefahrgutbeförderung des Unternehmens (innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres)
- Vorlage und rechtzeitige Verlängerung des Schulungsnachweises auf Verlangen der Behörde (§ 8 GBV)
Zu den Rechten des Gefahrgutbeauftragten zählen:
- Schutz vor Benachteiligung wegen der Ausübung seiner Aufgaben
- Anspruch auf alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Mittel zur Aufgabenerfüllung
- Recht, Vorschläge und Bedenken jederzeit direkt an die entscheidende Stelle im Unternehmen zu richten
- Möglichkeit zur Stellungnahme bei geplanten Änderungen der Gefahrgutvorschriften (§ 9 GBV)