Gefahrstoffe

Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die die Gesundheit oder Sicherheit von Beschäftigten gefährden können. Sie sind gesetzlich in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert.

In Kürze

Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die die Gesundheit oder Sicherheit von Beschäftigten gefährden können. Sie sind gesetzlich in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert.

Definition

Nach § 2 Abs. 1 GefStoffV zählen zu den Gefahrstoffen verschiedene Kategorien von Stoffen und Zubereitungen, die am Arbeitsplatz ein Risiko darstellen können.

Dazu gehören unter anderem:

  • Gefährliche Stoffe und Zubereitungen im Sinne von § 3 GefStoffV — also Stoffe, die bestimmten Gefahrenkriterien der EU-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entsprechen.
  • Explosionsfähige Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse.
  • Stoffe, bei deren Herstellung oder Verwendung gefährliche oder explosionsfähige Stoffe entstehen oder freigesetzt werden.
  • Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften, die aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Wirkung die Gesundheit oder Sicherheit der Beschäftigten gefährden können — auch wenn sie die übrigen Kriterien nicht erfüllen.
  • Stoffe mit einem zugewiesenen Arbeitsplatzgrenzwert, unabhängig von ihrer sonstigen Einstufung.

Als gefährlich im Sinne von § 3 Abs. 1 GefStoffV gelten Stoffe und Gemische, die den Kriterien in Anhang I der EU-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entsprechen. Diese Kriterien sind in sogenannte Gefahrenklassen eingeteilt, die die Art der jeweiligen Gefährdung beschreiben.

Weitere Begriffsbestimmungen rund um Gefahrstoffe finden sich in § 2 Abs. 2 ff. GefStoffV.

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