In Kürze
Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die die Gesundheit oder Sicherheit von Beschäftigten gefährden können. Sie sind gesetzlich in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert.
Definition
Nach § 2 Abs. 1 GefStoffV zählen zu den Gefahrstoffen verschiedene Kategorien von Stoffen und Zubereitungen, die am Arbeitsplatz ein Risiko darstellen können.
Dazu gehören unter anderem:
- Gefährliche Stoffe und Zubereitungen im Sinne von § 3 GefStoffV — also Stoffe, die bestimmten Gefahrenkriterien der EU-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entsprechen.
- Explosionsfähige Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse.
- Stoffe, bei deren Herstellung oder Verwendung gefährliche oder explosionsfähige Stoffe entstehen oder freigesetzt werden.
- Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften, die aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Wirkung die Gesundheit oder Sicherheit der Beschäftigten gefährden können — auch wenn sie die übrigen Kriterien nicht erfüllen.
- Stoffe mit einem zugewiesenen Arbeitsplatzgrenzwert, unabhängig von ihrer sonstigen Einstufung.
Als gefährlich im Sinne von § 3 Abs. 1 GefStoffV gelten Stoffe und Gemische, die den Kriterien in Anhang I der EU-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entsprechen. Diese Kriterien sind in sogenannte Gefahrenklassen eingeteilt, die die Art der jeweiligen Gefährdung beschreiben.
Weitere Begriffsbestimmungen rund um Gefahrstoffe finden sich in § 2 Abs. 2 ff. GefStoffV.