Gefahrstoffverordnung

In Kürze

Die Gefahrstoffverordnung regelt den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen im Arbeitsumfeld. Sie dient dem Schutz von Beschäftigten und Umwelt vor stoffbedingten Gefahren.

Definition

Die Gefahrstoffverordnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument des betrieblichen Gesundheitsschutzes mit verbindlichem Regelungscharakter.

Sie bestimmt Anforderungen zum Schutz von Beschäftigten vor stoffbedingten Gefährdungen am Arbeitsplatz.

Die Verordnung findet Anwendung, wenn Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen ausgeübt werden oder solche freigesetzt werden können.

Voraussetzung ist das Vorliegen einer potenziellen oder bestehenden Gefährdung für Gesundheit oder Sicherheit von Beschäftigten.

Sie verpflichtet Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sowie zur Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Rechtsgrundlagen sind:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Die Regelungen erfassen insbesondere Einstufung, Kennzeichnung, Verwendung und Beschränkung gefährlicher Stoffe im Betrieb.

Eine unmittelbare Haftungsbegründung für eingetretene Schäden wird durch die Verordnung nicht begründet.

Abzugrenzen ist die Gefahrstoffverordnung von technischen Regelwerken ohne normativen Charakter.

Sie ist praxisrelevant für Organisation, Dokumentation und Kontrolle von Arbeitsschutzmaßnahmen in Betrieben.