In Kürze
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schützt Beschäftigte und Umwelt vor gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz. Sie verpflichtet Arbeitgeber, Risiken zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Definition
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine deutsche Arbeitsschutzverordnung mit verbindlichem Regelungscharakter. Ihre gesetzlichen Grundlagen sind das Chemikaliengesetz (ChemG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Ziel der Verordnung ist es, Menschen und Umwelt vor Schäden durch gefährliche Stoffe zu schützen. Sie regelt Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung und Verwendung gefährlicher Stoffe sowie Schutzmaßnahmen für alle, die beruflich damit umgehen.
Die Verordnung findet Anwendung, wenn Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen ausgeübt werden oder solche freigesetzt werden können. Voraussetzung ist das Vorliegen einer potenziellen oder bestehenden Gefährdung für Gesundheit oder Sicherheit von Beschäftigten.
Die GefStoffV ist in sieben Abschnitte gegliedert, die folgende Bereiche abdecken:
- Sicherheitsdatenblatt (§ 5 GefStoffV): Hersteller gefährlicher Stoffe müssen ein Sicherheitsdatenblatt bereitstellen — eine wichtige Informationsquelle für Arbeitgeber und Beschäftigte.
- Gefährdungsbeurteilung (§ 6 GefStoffV): Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Beschäftigte mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen, und alle damit verbundenen Gesundheitsrisiken beurteilen.
- Grundpflichten und Schutzmaßnahmen (§§ 7–11 GefStoffV): Je höher die Gefährdung, desto umfangreicher sind die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen — von allgemeinen bis hin zu besonderen Maßnahmen bei besonders schädigenden Stoffen.
- Unterweisung der Beschäftigten (§ 14 GefStoffV): Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter über Risiken und Schutzmaßnahmen informieren und unterweisen.
- Biozid-Produkte (§§ 15a–15h GefStoffV): Für den Umgang mit Biozid-Produkten — etwa Desinfektions- oder Schädlingsbekämpfungsmittel — gelten besondere Anforderungen und Beschränkungen.
- Verbote und Beschränkungen (§§ 16–17 GefStoffV): Bestimmte gefährliche Stoffe dürfen nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verwendet werden.
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten: Wer gegen die Verordnung verstößt, kann mit Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Arbeitnehmer haben das Recht, vollständig über die Gefahren der Stoffe informiert zu werden, mit denen sie arbeiten. Die GefStoffV ist praxisrelevant für Organisation, Dokumentation und Kontrolle von Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb.
Eine unmittelbare Haftungsbegründung für eingetretene Schäden wird durch die Verordnung nicht begründet. Abzugrenzen ist sie von technischen Regelwerken ohne normativen Charakter.