Hauptversammlung

In Kürze

Die Hauptversammlung bündelt die formelle Willensbildung der Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft. Sie dient der Beschlussfassung über grundlegende Angelegenheiten des Unternehmens.

Definition

Die Hauptversammlung ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff des Aktienrechts mit fest zugewiesener Organfunktion. Sie bezeichnet die Versammlung der Anteilseigner einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Eine Hauptversammlung liegt vor, wenn die Teilnahmeberechtigung, Beschlusszuständigkeit und Einberufung formell festgelegt sind. Teilnahmeberechtigt sind Aktionäre sowie Organmitglieder, wobei Stimmrechte nach gehaltenen Aktien bemessen werden.

Ein gesetzlich ausgestaltetes Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand ist integraler Bestandteil der Versammlung.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 118 Aktiengesetz (AktG)
  • § 119 AktG

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Entscheidung über laufende Geschäftsführungsmaßnahmen besteht im Unternehmen insgesamt nicht.

Abzugrenzen ist die Hauptversammlung von der Gesellschafterversammlung einer GmbH durch Rechtsform und Zuständigkeitsordnung.

In der Praxis strukturiert die Hauptversammlung zentrale Mitwirkungsrechte der Anteilseigner verbindlich gesellschaftsrechtlich. Beschlüsse werden innerhalb der gesetzlichen Zuständigkeiten mit Mehrheiten nach Satzung oder Gesetz gefasst.