Karenzzeit

In Kürze

Karenzzeit bezeichnet einen rechtlich relevanten Zeitraum zwischen zwei arbeitsbezogenen Rechtszuständen. Der Begriff beschreibt eine zeitliche Bindung ohne aktive Leistungspflicht.

Definition

Karenzzeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen festgelegten Zeitraum, in dem arbeitsvertragliche Hauptpflichten ganz oder teilweise ruhen.

Die Karenzzeit liegt vor, wenn nach Beendigung oder Änderung eines Arbeitsverhältnisses rechtliche Bindungen fortbestehen. Voraussetzung ist, dass Dauer und zeitlicher Beginn dieses Zeitraums objektiv bestimmt festgelegt sind.

Der Zeitraum kann vertraglich vereinbart oder gesetzlich angeordnet sein und wirkt statusbezogen. Im Zusammenhang mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten bestimmt die Karenzzeit die zeitliche Reichweite der beruflichen Beschränkung.

Rechtsgrundlage für Wettbewerbsverbote ist insbesondere:

  • § 74 Handelsgesetzbuch (HGB)

Die Karenzzeit begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Vergütung ohne zusätzliche Anspruchsgrundlage.

Abzugrenzen ist die Karenzzeit von:

  • der Kündigungsfrist als Zeitraum bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

In der arbeitsrechtlichen Praxis dient die Karenzzeit der zeitlichen Strukturierung fortwirkender Pflichten nach Vertragsänderungen oder Vertragsende.