In Kürze
Die Quellensteuer bezeichnet den Steuerabzug direkt bei Entstehung steuerpflichtiger Einkünfte. Sie dient der unmittelbaren Erfassung und Abführung von Steuern durch einen Zahlenden.
Definition
Quellensteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff der Erhebung von Steuern unmittelbar am Entstehungsort steuerpflichtiger Einkünfte. Sie erfasst Einnahmen durch automatischen Steuerabzug vor Auszahlung an den Steuerpflichtigen.
Die Quellensteuer liegt vor, wenn sie durch einen Schuldner der Leistung einbehalten wird. Rechtsgrundlage der Quellensteuer ist das Einkommensteuergesetz.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 38 Einkommensteuergesetz (EStG) für lohn- und kapitalbezogene Abzugsverfahren
Die Regelung begründet keinen eigenständigen Steueranspruch des Fiskus gegenüber dem Leistungsempfänger unmittelbar.
Sie ist vom Veranlagungsverfahren der Einkommensteuer nachträglich abzugrenzen, bei dem Steuern erst nach Erklärung festgesetzt werden.
In der Praxis sichert die Quellensteuer eine laufende Steuererhebung mit reduzierten Erhebungsrisiken für den Staat.