Qualifikation

In Kürze

Qualifikation beschreibt die objektive berufliche Eignung einer Person für bestimmte arbeitsbezogene Aufgaben. Sie dient der Zuordnung von Tätigkeiten und der Bewertung fachlicher Einsatzmöglichkeiten.

Definition

Qualifikation ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die objektiv feststellbare berufliche Eignung einer Person zur Erfüllung bestimmter arbeitsvertraglicher Aufgaben bezeichnet.

Qualifikation liegt vor, wenn Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für definierte Tätigkeiten sachlich festgelegt sind.

Die Feststellung beruht auf Ausbildung, Berufserfahrung oder nachweisbaren Kompetenzen ohne Rückgriff auf persönliche Motive.

Die rechtliche Einordnung ergibt sich funktional aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anerkennung oder Förderung besteht unabhängig von der Qualifikation nicht.

Abzugrenzen ist die Qualifikation von:

  • bloßer Leistungsbewertung

Qualifikation stellt auf Eignung und nicht auf Arbeitsergebnisse ab.

In der betrieblichen Praxis beeinflusst Qualifikation die Aufgabenverteilung, Einsatzplanung und personelle Auswahlentscheidungen.