In Kürze
Qualifizierung umfasst strukturierte Maßnahmen zur Entwicklung beruflich nutzbarer Fähigkeiten von Beschäftigten. Sie dient der Anpassung an betriebliche Anforderungen und der Sicherung nachhaltiger Einsatzmöglichkeiten.
Definition
Qualifizierung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur systematischen Entwicklung beruflich verwertbarer Fähigkeiten von Beschäftigten.
Sie bezeichnet Maßnahmen, die vorhandene Kenntnisse erweitern oder neue Kompetenzen für konkrete betriebliche Aufgaben vermitteln.
Qualifizierung liegt vor, wenn Inhalte, Ziele und zeitliche Rahmenbedingungen objektiv festgelegt und nachvollziehbar umgesetzt sind.
Die rechtliche Einordnung erfolgt arbeitsvertraglich oder kollektivrechtlich und richtet sich nach der betrieblichen Organisation.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Qualifizierung besteht ohne besondere Regelung nicht.
Abzugrenzen ist die Qualifizierung von:
- Qualifikation, da sie den Entwicklungsprozess und nicht den Eignungsstatus beschreibt.
In der Praxis steuert Qualifizierung Personalentwicklung, Einsatzfähigkeit und Anpassung an veränderte technische oder organisatorische Anforderungen.