Qualifizierung

Qualifizierung umfasst alle strukturierten Maßnahmen, mit denen Beschäftigte auf aktuelle und künftige betriebliche Anforderungen vorbereitet werden. Sie betrifft grundsätzlich alle Arbeitnehmer – von der Fachkraft bis zur Führungskraft.

In Kürze

Qualifizierung umfasst alle strukturierten Maßnahmen, mit denen Beschäftigte auf aktuelle und künftige betriebliche Anforderungen vorbereitet werden. Sie betrifft grundsätzlich alle Arbeitnehmer – von der Fachkraft bis zur Führungskraft.

Definition

Qualifizierung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für die systematische Entwicklung beruflich verwertbarer Fähigkeiten von Beschäftigten. Sie bezeichnet Maßnahmen, die vorhandene Kenntnisse erweitern oder neue Kompetenzen für konkrete betriebliche Aufgaben vermitteln.

Märkte, Produkte und Produktionsverfahren verändern sich immer schneller. Qualifizierung dient daher sowohl der vorausschauenden Vorbereitung als auch der Reaktion auf aktuelle Veränderungen – und sichert so die nachhaltige Einsatzmöglichkeit der Beschäftigten.

Grundlage jeder Qualifizierung ist ein Soll-Ist-Vergleich: Welche Fähigkeiten sind für eine Stelle erforderlich, und welche bringt der Mitarbeiter bereits mit? Aus dieser Analyse leiten sich die konkreten Maßnahmen ab. Qualifizierung liegt vor, wenn Inhalte, Ziele und zeitliche Rahmenbedingungen objektiv festgelegt und nachvollziehbar umgesetzt sind.

Typische Qualifizierungsmaßnahmen sind:

  • Fort- und Weiterbildung (intern oder extern)
  • Seminare und Workshops
  • Coaching
  • Job-Rotation (gezielte Versetzung in andere Aufgabenbereiche)
  • Assessment-Center

Ein besonderer Bereich ist die Qualifizierung von Führungskräften und Führungsnachwuchs. Geeignete Mitarbeiter werden in einer Nachwuchsdatei erfasst. Neben fachlichen Kenntnissen spielen dabei drei weitere Kompetenzbereiche eine Rolle:

  • Persönliche Kompetenz – z. B. Selbstmanagement und Eigeninitiative
  • Führungs- und Sozialkompetenz – z. B. Mitarbeiterführung und Kommunikation
  • Managementkompetenz – z. B. vernetztes Denken und Projektmanagement

Die Förderung von Führungsnachwuchs umfasst unter anderem Beratungsgespräche, die Beteiligung an Projekten und Sonderaufgaben sowie individuelle Seminarteilnahmen.

Die rechtliche Einordnung der Qualifizierung erfolgt arbeitsvertraglich oder kollektivrechtlich und richtet sich nach der betrieblichen Organisation. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen besteht ohne besondere Regelung grundsätzlich nicht.

Abzugrenzen ist die Qualifizierung von der Qualifikation: Während Qualifizierung den aktiven Entwicklungsprozess beschreibt, bezeichnet Qualifikation den bereits erreichten Eignungsstatus einer Person.

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